Neue Wohnung - Miete wird nicht abgebucht (SEPA)?

Hallo zusammen,

ich bin seit Dezember in einer neuen Wohnung und habe im Zuge der Mietvertragsunterzeichnung dem

SEPA-Lastschriftmandat zugestimmt zur Abbuchung der Miete. Steht auch so bei der Miethöhe drin, dass es abgebucht wird.

Mittlerweile ist schon Mitte des zweiten Monats und es wurde nichts abgebucht, mehrere Mails an die Hausverwaltung blieben unbeantwortet. Anruf beim Hausverwalter "Ich kümmere mich vermutlich die Tage im Büro darum, ist nicht schlimm, wird dann irgendwann abgebucht". Die Aussage gibt es nur mündlich, nicht schriftlich.

Ich weiß nicht wie die Kommunikation zwischen HV und Eigentümer (Immobiliengesellschaft) abläuft, aber ich habe Angst, dass mir noch gekündigt wird, da dann zwei Monate aufeinander keine Miete bezahlt wurde. Ich habe zwar eine Bankverbindung im Mietvertrag von den Eigentümern, aber wenn ich jetzt überweise, befürchte ich, dass sie es trotzdem einziehen, mein Konto massiv überzogen ist und es dann wieder Monate dauert bis erstattet wird.

//Edit: Wenn ich doch überweise und der Bank sage, bitte nur SEPA ab Februar berücksichtigen/genehmigen, wäre sowas denkbar? Werde morgen mal mit der Bank sprechen.

Der Verwalter meinte nur "Jaja, der Mietvertrag wurde im System noch nicht angelegt", ich habe noch nichtmal das Übergabeprotokoll bis heute erhalten.

Was denkt ihr darüber? Direktkontakt zu der Immobiliengesellschaft besteht nicht, die wissen auch von nichts, hatte es mal bei der Hotline versucht. Ich will einfach nur vermeiden, dass da Ärger auf mich zukommt. Habe zur Not die Mails als Nachweis, worum ich um Abbuchung/Anlegung des Mietvertrages bitte.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Hausverwaltung, Mietzahlung, SEPA
Mieter zahlt die Miete nicht regelmäßig?

Guten Abend zusammen,

Ich war übers Wochenende bei einem befreundeten Paar, die beiden haben mir ihr Leid geklagt, weil sie Probleme mit ihrem Mieter haben und da habe ich gedacht ,ich wende mich mal an euch, weil mir in der Community schon öfter geholfen wurde.

Es verhält sich so, die beiden haben auf dem Grundstück des Elternhauses gebaut, und haben eine Souterrainwohnung, die auf dem gleichen Grundstück liegt an einen jungen Mann (25 oder 26) vermietet. Der Mietvertrag beläuft sich auf ein Jahr, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er ist zum 15. Dezember letzten Jahres eingezogen, 14 Tage mietfrei, zum renovieren.

Der Mietvertrag läuft vom 1.Januar bis zum 31.12 diesen Jahres. Von Anfang an gab es Probleme mit den Mietzahlungen. Die erste Miete hat er bar bezahlt, weil es angeblich mit dem Dauerauftrag nicht funktioniert hat. Die zweite hat er nicht bezahlt, die letzten beiden wieder bar aber einige Tage verspätet,und jetzt hat er gesagt er hat kein Geld und kann erst am 15.5 bezahlen.

Meine Bekannte hat ihm heute gesagt, dass er am 15. bezahlen soll und dann raus soll zum 30.05. da hat er gesagt nö ich geh nicht, mein Vertrag läuft bis 31.12 ihr bekommt mich eh nicht raus.

Was haben die beiden für Möglichkeiten?

Anwalt wollen sie nicht unbedingt nehmen, wenn es sich vermeiden lässt, weil der Hausbau sehr viel Geld und auch Kraft gekostet hat und die beiden auch keine Lust haben auf einen langwierigen Rechtsstreit. Rechtsschutzversicherung haben sie aber die deckt wohl kein Mietrecht ab.

Ich danke euch schon mal

einen schönen Restsonntag noch

Lg

Carmen

Kündigung, Mieter, Vermieter, Mietvertrag, fristlose Kündigung, Mietzahlung
Schikane Vermieter, nach Mietminderungsanzeige, Mahnung ?

Hi, Wir wohnen seit dem 1.6. offiziell in einem Haus zur Miete. Seit der Übergabe ist das Verhältnis gesplittet und Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten. Schon die Übergabe war ein Drama! Haus noch immer nicht geräumt, was wir dann machen dürften. Möbelstücke des Vormieters in die Doppelgarage. Ständig Stress mit einem Motoradbesitzer dessen Honda auch noch bei uns stand. Egal... Schon zur Übergabe im April,hatten wir mehrere Sachen beanstandet. Wenn icv etwas Miete, dann ja wohl im vernünftigen oder wenigstens zum Mietpreis angemessenem Zustand. Unsere Eingangtür hat seit Übergabe keinen Beschlag und massive Löcher in der Tür. Seit einem halben Jahr appellieren wir an den Vermieter da wir bei Einbruch nichteinmal Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit haben... Da wir nun die Faxen dicke hatten haben wir ihn Anfang September schriftlich eine Mängelanzeige mit Frist der Erledigung zum 30.9. gesetzt. In einem Telefonat während des zeitraums, teilte uns der Vermieter mit das der Fensterbauer ziemlich viel zu tun hätte, er aber nochmal nachhaken würde... Es passiert nix. Wir haben dann Mitte Oktober, weit nach dem Fristende, den Fensterbauer kontaktiert. Dieser Tat kund das kein Auftrag erteilt wurde und er auch keinen annehme so lange der Vermieter nicht deine alten Schulden begleicht. (GING uns mehrfach so) Daraufhin habe ich am 22.10. eine Anzeige zur Mietminderung gemacht indem ich ihm letztmalig bis einschließlich 3.11. Zeit eingeräumt habe. Habe auch darauf hin gewiesen das ich die 10% bereits von der Novembermiete kürzen werde, bei nichterledigung. Seitens Vermieter, keine Reaktion. Erneuter versuchte telefonische Kontaktaufnahme wurde ignoriert. Nun am ! 4.11. Mittags, erhalte ich eine Email wegen Zahlungsverzug der Miete mit 50 Euro Mahngebühren! (Hat er vertraglich festgesetzt) Ich hatte grade die Miete abzüglich der Mietminderung veranlasst so wie im Schreiben angekündigt. Kommt der damit durch? Im übrigen er hat uns einen kaputten Kamin geliefert, der Schornsteinfeger hat ihn nicht abgenommen und auch diese Mängelanzeige mit Androhung des Ordnungsamtes ignoriert er...

Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

LG Divel0

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Miete, Mietminderung, Einbruch, Mahnung, Versicherungsschutz, Frist, Mietzahlung, Mängelanzeige
Miete zahlen trotz Schlüsselübergabe?

Also, ich habe eine Frage und muss dazu etwas vorweg erzählen. Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 01.08.2014 gekündigt. Der Vermieter hat uns die Kündigung schriftlich bestätigt und uns zugesagt, einen Nachmieter schnellstmöglich zu akzeptieren.

Wir hatten ein geeignetes Pärchen gefunden. Da wir zum 27.04 den größten Teil des Umzugs erledigen wollen, jedoch bis dahin noch nicht komplett raus sind, haben wir mit dem Pärchen abgesprochen, dass sie zum 15.5 die Schlüssel bekommen, um zu renovieren, wir dafür im Gegenzug die halbe Miete (leider nicht schriftlich festgehalten).

Nun bekam ich eine Mail von den Nachmietern, Inhalt: Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und mit dem Vermieter schriftlich festgelegt, dass wir die Schlüssel bereits am 27.04 abgeben sollen. Der Mietbeginn wäre der 1.06. Hintergrund des ganzen ist, dass der Vermieter Anfang Mai Handwerker in die Wohnung lassen möchte, für diverse Ausbesserungen und die Nachmieter die Handwerker hinein lassen sollen. Miete zahlen sollen jedoch wir, obwohl wir die Schlüssel auf Wunsch des Vermieters abgeben sollen (nicht auf unseren Wunsch!!!). Ist das überhaupt zulässig?

Ich habe den Pärchen vorgeschlagen, die Schlüssel am 27.04 abzugeben, aber dass diese dann die Miete übernehmen, dass wollen sie nicht, da es für sie finanziell nicht möglich ist.

Wie gesagt, wir möchten den Schlüssel nur am 27.04 abgeben, wenn wir von der Miete befreit werden. Es ist Wunsch des Vermieters, nicht unserer.

Was können wir nun tun, wie sollen wir vorgehen?

Miete, Schlüssel, Mietrecht, schlüsselübergabe, Mietzahlung, Nachmieter
Mietrecht ohne Mietvertrag und Betretungsverbot für den Freund

Hallo Leute!

Ich bin im Oktober 2013 mit meinem damaligen Freund in die Wohnung seiner Eltern (Vermieter) eingezogen, ohne dass wir einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Jetzt bin ich nicht mehr die Freundin des Sohnes und dieser hat im Dezember ohne mein Wissen nur die Hälfte der Miete bar ausgezahlt. Außerdem ist die Miete nie komplett bezahlt worden, als wir noch zusammen waren. Der Betrag belief sich auf 712,24 Euro Warm, der bei mir in einem BAB-Antrag notiert wurde, weil ich in der Ausbildung bin und nicht bei meinen Eltern wohne. Der tatsächlich gezahlte Betrag belief sich auf 600 Euro Warm und manchmal auch 550 Euro Warm, den mein damaliger Freund gezahlt hat, denn wir haben uns mündlich darauf geeinigt, dass ich den Strom in Höhe von 190 Euro zahle, da ich sehr viel weniger verdiene als er und er die Miete übernimmt. Im Dezember habe ich den kompletten Abschlag an den Stromanbieter gezahlt. Der Vertrag mit dem Stromanbieter läuft auf seinen Namen, nicht auf meinem Namen. Der Ex-Freund hat im Dezember nur die Hälfte von 550 Euro bezahlt und ich habe ein Mahnschreiben erhalten, mit der Aufforderung 712,24 Euro zu bezahlen (356,12 x 2 für Dezember und Januar). Da ich noch in der Ausbildung bin, kann ich diesen Betrag nicht zahlen, denn es wird im Schreiben gesagt, dass ich den Betrag umgehend an das Konto überweisen soll und eine Ratenzahlung ist nicht möglich, da er dieser nicht zustimmt.

Außerdem wurde ein Betretungsverbot für "meinen Freund oder Bekannten" im selben Schreiben ausgesprochen, da er Kenntnis davon hat, dass ich mittlerweile einen anderen Partner habe und dieser eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erhalten wird, sollte er die Hof- oder Gebäudeflächen betreten.

Ist die Forderung und das Betretungsverbot so erlaubt? Über eine zügige Antwort würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank im Voraus!

Mietrecht, Mietvertrag, Hausfriedensbruch, Mietzahlung