Kann das Jobcenter meine Mietkaution zurück fordern?

Hallo zusammen.

Ich komme mal gleich zu meiner Frage.

Und zwar habe ich Post vom Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit bekommen. In diesem Schriftstück werde ich dazu aufgefordert meine Mietkaution zurück zu zahlen.

Diese wurde mir im Jahr 2009 als ich in meine jetzige Wohnung gezogen bin, vom Jobcenter als Darlehen zugesprochen, mit der Forderung, es bei Umzug oder Ende der Hilfebedürftigkeit zurück zu zahlen. An den 2. Punkt konnte ich mich mit dato nicht mehr erinnern.

Nun werde ich dazu aufgefordert diese Kaution umgehen zurück zu zahlen, da ich vom 1.2.2018 bis 31.8.2018, also kurzzeitig, nicht mehr Hilfebedürftig war.

Seit dem 1.9.2018 bin ich allerdings durch gesundheitliche Probleme wieder Hartz4 Empfängerin. Und auch als ich kurzzeitig arbeiten war, habe ich gerade so 1145 Euro verdient. War also immer noch unter der Freigrenze. Abgesehen davon, wurde von mir in der Zeit, in der ich tatsächlich arbeiten war, keine Forderung gestellt die Kaution zurück zu zahlen. 😵😤

Ach ja, was ich noch dazu erwähnen muss, mein Darlehensvertrag hatte damals noch nicht den zusatz der Ratenzahlung, wo man monatlich von seinem Regelsatz etwas abgezogen bekommt um das das Darlehen abzuzahlen.

Also zu meiner Frage....

Kann mir da jemand sagen, ob das rechtens ist?

Also ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen, aber ihr wisst ja, in Zeiten von Corona und so. 🙄😑

Ich bin für jeden Tipp und jede Antwort dankbar. 🍀

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Mietkaution Rückzahlung
Mietkautionsanteil des ehemaligen Lebensgefährten einbehalten?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Habe ich eine rechtliche Grundlage/Anspruch den Anteil der Mietkaution meines Ex-Freundes nach Rückzahlung des Vermieters einzubehalten?

Zu dem Hintergrund meiner Frage: Als wir damals zusammenzogen, hat jeder was in die Wohnung mitgebracht. Wobei die meisten Möbel, sowie Elektrogeräte von ihm kamen, da er schlichtweg entweder die besseren Geräte bzw. hochwertigeren Möbel hatte. Somit haben wir den Großteil meiner Möbel und Elektrogeräte entweder verkauft, verschenkt oder auf den Sperrmüll geworfen.

Ausgenommen hiervon war meine Küche inklusive Geräte und das Mobiliar meines Sohnes – die Sachen habe ich in die Beziehung gebracht.

Alles andere, sprich Besteck, Geschirr, Gläser, Ausbewahrungsboxen, usw. habe ebenfalls ich mitgebracht.

Im Laufe der Zeit, haben wir uns gemeinsam einen neuen Esstisch, Wohnzimmertisch, Couch und Herd sowie Backofen gekauft. Wobei wir uns darauf geeinigt haben, dass ich das Sofa sowie Herd und Backofen mitnehme (da die restliche Küche ja auch mir gehört). Hierfür habe ich ihm die Hälfte des Neupreises überwiesen! Den Rest hat er behalten und die Möbel und Geräte die ohnehin ihm gehörten auch wieder mitgenommen.

Wir haben uns aber auch viele Kleinigkeiten, die eben ursprünglich alle von mir mitgebracht wurden, neu gekauft... (Geschirr, Besteck, Gläser, Ausbewahrungsboxen, Dekorationsartikel, Küchenutensilien, etc.) Die teilweise er und teilweise ich bezahlt habe. Dafür wurden die alten Sachen natürlich weggeschmissen.

Jetzt ist es so, dass ich dachte, wir könnten die Trennung einigermaßen vernünftig über die Bühne bringen, so gut wie die Situation es eben erlaubt.

Nachdem ich gestern Abend nachhause kam, habe ich gesehen, dass er einfach alle oben aufgelisteten Artikel mitgenommen hat! Alles was wir gemeinsam neu gekauft haben – unabhängig davon, ob er es nun bezahlt hat oder aber ich! Nur ein paar Schüsseln die noch vom meinem „Altbestand“ übriggeblieben sind, hat er mir dagelassen. Das heißt ich gehe mit deutlich weniger aus der Beziehung als ich ursprünglich hatte.

Jetzt stehe ich da mit meinem Sohn und muss mir/uns, abgesehen von der Küche, dem Sofa und den Möbeln meines Sohnes, alles neu kaufen!! Nicht nur das womit ich ohnehin gerechnet habe… (z.B.: Bett, Fernseher, Waschmaschine, etc.) sondern auch alles andere was man so zum Leben braucht!

Deswegen meine Frage, habe ich die Möglichkeit, z.B. anhand der Abbuchungen meines Kontos (Ikea, Porta, usw.) ihm, das was ich tatsächlich bezahlt habe an Neuanschaffungen und er aber trotzdem mitgenommen hat, von seinem Anteil der Kaution abzuziehen und einzubehalten?

Ich bin euch jetzt schon dankbar für eure Antworten :)

Wohnung, Recht, Mietrecht, Trennung, Partnerschaft, Mietkaution Rückzahlung
Abzüge von Mietkaution?

1.

Soweit ich mich informiert habe, ist der Stand, dass ich die Wohnung bei Auszug nicht neustreichen muss, wenn ich sie selbst nicht-renoviert übernommen habe. Dies fällt unter Schönheitsreparaturen und schließt auch das Schließen von Bohrlöcher ein.

Ist das richtig so?

Beim Auszug wurden nicht alle Bohrlöcher in der Küche geschlossen und jetzt soll ich für die Schließung der Löcher mit Abzug von meiner Kaution haften.

2.

Beim Übergabe-Termin habe ich die Lampen drin gelassen, weil es sonst zu dunkel gewesen wäre. Dummerweise konnte dann mit dem einzigen Schraubenzieher, den ich nicht bereits in der neuen Wohnung hatte, nicht jede Lampe entfernt werden. Die Lampen mussten also drin bleiben und ich wollte mich dann mit der neuen Mieterin in Kontakt setzen, um einen Abholungstermin auszumachen.

Beim ersten Gespräch wurde mir gesagt, dass ich in ein paar Tagen noch einmal anrufen solle. Ich war natürlich bereit, die Lampen selbst abzumontieren. Als ich dann nach ein paar Tagen erneut anrief, wurden die Lampen wohl schon abmontiert und plötzlich wurde mir Geld für die Demontage verlangt. Dann hieß es, für die Demontage würde Geld von meiner Kaution seitens der Vermieterin abgezogen.

Ist das so rechtens? Erstens hat die Vermieterin mich nicht bei der Übergabe darauf hingewiesen, dass bei nicht-sofortiger Mitnahme der Lampen Abzüge von der Kaution auf mich zukommen würden. Zweitens war ich bereit, meine Lampen selbst a zitieren. Wenn die neuen Mieter das also selbst machen, ist das doch ihre eigene Entscheidung? Abgesprochen wurde nichts mit mir. Und darf die Vermieterin mir nun Kosten berechnen, wenn die neue Vermieterin die Lampen selbst abmontiert hat?

3. Ich gehe davon aus, dass die Vermieterin mir auch etwas von der Kaution für den ihrer Meinung nach nicht besenreinen Keller abziehen möchte. Darf sie das? Und wenn ja, welcher Betrag wäre überhaupt gerechtfertigt? Darf sie mir Kosten in Rechnung stellen, wenn die neue Mieterin sich nach Einzug einfach selbst um das Degen kümmert?

Vielen Dank für Antworten im Voraus!

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Auszug, Mietkaution Rückzahlung, Übergabe