MDK – die meistgelesenen Beiträge

Auf was kann das Verhalten dieses Altenheim-Leiters schließen?

Hallo.

Kleine Einleitung

Es geht um einen Altenheim mit ca 160 Bewohnern privat betrieben von einer Megagroßen Konzernkette.

Das Heim hat wie fast alle große Personalnot und ist seit mehreren Jahren wirtschaftlich defizitär. Der HEimleiter wurde im Dezember entlassen, ohne Vorwarnung oder Begründung. Vermutlich haben die Zahlen nicht dem Konzern gepasst.

Nun der neue Heimleiter der seit Januar da ist. Seit der Zeit haben mehre Leute gekündigt. Er hat es nicht vollbracht auch nur eine Kraft einzustellen.

Er nimmt weitere Bewohner auf obwohl nach den Kündigungen kaum noch alle Dienste abgedeckt werden.

Er feuerte einen sehr zuverlässigen Mann wegen einer Lapaille

Er lässt Spülmaschinen in die Wohnbereiche einbauen, nur damit die Pflege ihre Teller selbst spült der Bewohner um eine Küchenkraft zu sparen.

Statt weniger, verdichtet er immer mehr Arbeit auf immer weniger Köpfe. Alle Maßnahmen die er gemacht hat, waren Sparmassnahmen und haben das überlaufene Fass noch weiter befüllt.

Ich frage mich ob er das extra macht damit die Pfleger freiwillig gehen. Ich spekuliere dass er mehr weiß, dass das Haus bspw beim besten Willen sowieso nicht mehr zu retten ist, und er von seinem Konzernchef nur den Auftrag hat, noch das letzte bisschen Geld rauszuziehen, und dann wird das DIng so oder so zugemacht.

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Dinge gehört oder erlebt und kann bisschen ausplaudern was da dahintersteckt.

Altenheim, Chef, MDK, Seniorenheim, Konzerne

Wie umgehen mit Fragebogen der Krankenkasse zur AU im Krankengeld?

Hallo,

ich bin seit 3 Wochen im Krankengeld bei der Barmer GEK (Diagnose: F32.1 G - Mittelgradig depressive Episode) und man "droht" mir hier schon mit dem medizinischen Dienst, bevor ich mein erstes Krankengeld erhalten habe.

Gleichzeitig wurde mir dazu ein Fragebogen zur Arbeitsunfähigkeit zugeschickt mit dem Hinweis, "durch Ihre Angaben kann vielleicht auch auf eine Untersuchung durch den MDK verzichtet werden".

Ich war vor dem Krankengeld im ALG 1 Bezug, die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses erfolgte damals auch von meiner Seite aus auf Anraten eines Arztes, um eine Verschlimmerung meines psychischen Zustandes zu vermeiden. Auf psychische Probleme wurde ich sowohl von meinem Hausarzt als auch von einem Facharzt (Psychiater) mehrmals arbeitsunfähig geschrieben.

Ich habe den Fragebogen meiner Krankenkasse hier einmal angehangen. Die Fragen sind zwar sehr allgemein und nicht persönlich, jedoch kennt die Krankenkasse schon allein aufgrund der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen alle Antworten auf die gestellten Fragen. Auch über die berufliche Situation ist die Barmer natürlich bestens informiert.

Wenn denen also schon alle Antworten bekannt sind, warum stellen sie solche Fragen? Ich habe etwas Angst das meine Krankenkasse mir meine Antworten auf dem Fragenbogen eventuell falsch auslegen und gegen mich verwenden könnte, da die Fragen alle sinnlos sind.

Was soll ich tun?

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Recht, Krankenversicherung, ALG I, Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Krankenkasse, MDK, Psychiater, Rechtsschutz, Psychotherapeut

Ärzte verweigen Krankenhauseinweisung!

Hallo, mal eine Frage. Meine Ärzte verweigern eine Krankenhauseinweisung für eine stationäre Behandlung (chron. OSteomyelitis mit Fisteln, Kreuzbandriß, MRSA), obwohl der MdK (medinzische Dienst der Krankenkasse MdK) in 2 Gutachten festgestellt hat, daß es sich hierbei um eine akutstationäre Behandlung handelt - Leistungsanspruch erfüllt - Die Behandlung sollte in einer nichtwohnortnahen Klinik für septische Chirurgie durchgeführt und der Transport dorthin mit notärztlicher Begleitung. Grundlage hierfür ist eine Schmerzerkrankung (Morphin) sowie Angst mit Depressionen. Meine beh. Ärzte sagten daß es extrem wichtig ist, daß ich endlich in eine stationäre Behandlung (OP) komme. Jetzt ist es endlich soweit, daß ich eine geeignete Klinik gefunden habe, die die Behandlung übernimmt, und jetzt verweigern die Ärzte mir die KRankenhauseinweisung - Begr.: Die Krankenkasse ist zuständig - Die Krankenkasse sagt die Ärzte sind zuständig - Der Arzt sagt dann plötzlich die Ärztekammer oder MdK ist zuständig - diese Sagen die Krankenkasse ist zuständing und die Krankenkasse sagt wieder der Arzt ist zuständig . Ich habe den Ärzten die beiden MdK-Gutachten vorgelegt, wo mir die Ärzte dann sagten, "sobald ich eine Klinik habe, stellen Sie die Einweisung aus". Nun habe ich eine Klinik, und nun verweigern mir die Ärzte die Einweisung: Begr.: es ist wichtig, daß ich endlich in eine OP komme, so daß auch die Angststörung und Schmerzen weggehen. Aber mit Medikamente vollstopfen (Morphin, Doxepin, Citalopram) können die Ärzte. Ich glaube eber, daß diese eine stationäre Behandlung gezielt verhindern wollen. Das ist doch alles nurnoch Kindertheater und so absurd !!!!!!! Jeder schiebt die Verantwortung an den anderen, ohne das etwas passsiert, obwohl der MdK von "akutstationärer Behandlung" in seinen Gutachten spricht !!!! - Was kann ich tun ? ist das Verhalten der Ärzte schon unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB? Vielen Dank für Eure Antworten...

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Arzt, Krankenhaus, Krankenkasse, MDK

MDK unangemeldet

Hallo. Bin zwar Krankenschwester aber kenne mich in Punkto Pflege -MDK nicht gut aus. Eine Nachbarin ist geistig Behindert und hatte die Pflegestufe 2. Sie braucht eine 24 Std. Betreuung was jeder Arzt bescheinigt. Aber sie hat auch mal gute Tage oder Stunden. Jedenfalls der Mann arbeitet und hatte Pflegekräfte ein gestellt. Aber die Frau war auch schon mal eine Stunde alleine zu Hause und saß vor dem TV. Da klingelte es an der Tür uns sie öffnete. Da sie nichts zu verbergen hat lies sie den MDK rein. Und es ging ihr mal gut. Man entzog der Frau die Stufe und zeigte das Ehepaar an, sie hätten falsche Angaben bei der Einstufung getätigt, was ja nun nicht stimmt. Die Frau kann sich nicht alleine versorgen. Sie kann alleine nur mal in den Garten oder eine kleine Runde laufen mit dem Hund -Therapiehund der alle Wege kennt. HA macht noch Probleme aber widersprüchlich. Der Mann legte mehrfach Widerspruch ein mit Anwalt. Nun geht nur noch Klage vor dem Sozialgericht. Der Mann fand nun eine Stelle die helfen. Man sagte es sei verboten eine Pflegeperson die alleine ist und nicht aussagekräftig ist zu kontrollieren ohne Anmeldung.(In Heimen ist es erlaubt). Aber sie ist ja zu Hause. Wer kennt sich aus? Darf der MDK eine geistig Behinderte die alleine im Haus ist unangemeldet aufsuchen und sogar alle Zimmer durch suchte ob sie auch eine Bettschutzlage hat, was sie nicht gesehen hat. Sie hat sogar Bettgitter und alles , Inkontinenz Unterwäsche wurde auch nach gesehen. Sogar nach geguckt ob sie eine Trägt. Da sie mal geistig etwas folgen konnte meint man nun sie wäre immer so. Wie stehen da die Chancen? Tamara

pflegestufe, MDK