Drohen Straßenbau- und Erschließungskosten durch fehlendes Wegerecht?

Hallo in die Runde,

meine Schwiegermutter bzw. auch wir sind in einer verzwickten Lage.

Sie wohnt in einer ehemaligen Hofstelle, inmitten einer zentrumsnahen Siedlung mit Bebauungsplan in NRW. Die Siedlung wurde vor ca. 20 Jahren um die Hofstelle herum erweitert, nachdem damals die Landwirtschaft aufgegeben wurde.

Das Haus liegt 40 Meter von der Straße weg. Die große Hofeinfahrt (900m2) sieht aus, als wäre sie die Hofeinfahrt zum Bauernhaus, ist aber ein separates Grundstück und gehört dem Bruder, seitdem vor ca. 20 Jahren das Große Grundstück geteilt wurde. Sein eigentliches Grundstück mit Wohnhaus hat der Bruder nebenan.

Das Grundstück der Schwiegermutter hat also rechtlich gesehen keine Verbindung zur Straße, ein schriftliches Wegerecht gibt es nicht, nur eine Duldung der Überfahrt. Alle Versorgungsleitungen verlaufen auch durch den Hof zur Straße.

Der Bruder verweigert ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht, vermutlich, damit seine Kinder dort später uneingeschränkt bauen können.

Neben dem Bauernhaus hat die Mutter noch eine Wiese, in der 3 Roh-Baugrundstücke liegen sowie mittendurch eine noch nicht existierende Planstraße.

"Offiziell" laut Lageplan der Gemeinde liegt die Hofeinfahrt des Bauernhauses zur Seite über einen 3 Meter breiten "Hammerstiel" durch oben genannte Wiese zur noch nicht existierenden Planstraße.

Jetzt haben die Schwiegermutter und wir Bammel davor, dass aufgrund des nicht vorhandenen Wege- und Leitungsrechts und der dadurch nicht sichergestellten Erschließung jederzeit die Planstraße tatsächlich gebaut werden könnte, die Schwiegermutter die Versorgungsleitungen zur neuen Straße umlegen lassen muss und eine neue Hofeinfahrt schottern oder pflastern lassen muss, sobald die Gemeinde Wind von dieser Situation bekommt.
Wodurch Kosten von knapp 6-stellig entstehen würden.

Aktuell steht der Bruder noch mit im Besitz des Bauernhauses. Aber ist zu erwarten, dass er nächstes Jahr seinen Anteil am Bauernhaus abtritt.

Wird dieser Vorgang die Gemeinde auf den Plan rufen, für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass dadurch die Gemeinde auf die Situation aufmerksam wird?

Wenn das Bauernhaus dann der Schwiegermutter ganz gehört, gibt es den Gedanken, dass wir das Haus dann übernehmen, sanieren und ausbauen könnten.

Aber spätenstens mit der Baugenehmigung würden wir dann doch scheitern, weil doch Voraussetzung für eine Baugenehmigung die dauerhaft gesicherte Erschließung ist, oder?
Und die läge nur vor durch ein offiziell gesichertes Wege-/Leitungsrecht oder durch den Bau der Planstraße über die dann die Erschließung läuft?

Wir würden uns und die Schwiegermutter dann doch selber "ans Messer" liefern mit Beantragen einer Baugenehmigung, oder?

Sehe ich das als absoluter Laie zu schwarz, oder sind die Ängste berechtigt? Wie seht ihr das? Gibt es einen Ausweg aus dieser misslichen Lage?

Grüße Thorsten

Recht, Grundstück, Wegerecht, Erschließung, Baulast
Wann erlischt eingetragenes Wegerecht ohne mein zutun?

Im Grundbuch ist seit 1914 ein Geh- und Fahrrecht für meine Flurnummer über das Grundstück des Nachbarn eingetragen. Sowohl das dienende als das herrschende Grundstück sind im Aussenbereich. Vor ca. 10 Jahren habe ich mein bebautes Grundstück geteilt und mit einer anderen Fl.Nr. neu verschmolzen. Habe nun einen Bauantrag zur Ertüchtigung und Sanierung der seit ca. 50 J. und länger bestehenden Nebengebäude gestellt und zum Anbau eines Wintergartens an mein Wohnhaus.

Das Bauamt teilte mit, wg. Der Grundstücksteilung bin ich nicht mehr erschlossen. Die Zufahrt ist nicht gesichert . Für die rechtliche Sicherung genüge zugunsten des Freistaats Bayern, als Rechtsträger der unteren Bauaufsichtsbehörde eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Wenn dieses Wegerecht wiedér gelöscht werden soll, muss der Freistaat Bayern zustimmen. Habe 2 BGH-Urteile und 1 OLG-Urteil vorgelegt, die besagen, dass es unerheblich ist, ob das herrschende Grundstück geteilt wurde, das im Grundbuch eingetragene Geh- und Fahrrecht gilt weiter.

Zuerst hieß es, der gesamte Sachverhalt wird neu geprüft, dann hieß, ich hätte auch vor der Grundstücksteilung kein Geh- und Fahrrecht gehabt. Die BGH-Urteile würden somit nicht greifen.

Für den Grundbucheintrag zu Gunsten des Freistaates Bayern ist die Unterschrift meines Nachbarn nötig, der weigert sich, auch ein Grundstückstausch sowie ein Kaufangebot lehnt er ab.

Frage:

1) Ist es möglich den Grundbucheintrag zu Gunsten des Freistaates Bayern per Verwaltungsakt durchzuführen. Hab woanders gelesen, der Eintrag gilt bei einem Verwaltungsakt ab Postzugang. Der Nachbar kann dann – was er nicht macht!!, denn da müsste er selbst tätig werden – klagen.

2) Für die Nebengebäude besteht Bestandsschutz, also Abbruch droht nicht – oder?

3) Wenn ich die bisherigen Antwortgeber richtig verstanden habe, kann ich meinen geplanten Wintergartenanbau an das Wohnhaus vergessen. Auch andere ggf. genehmigungspflichtige Maßnahmen sind vom Tisch. Stimmt das?

4) Gibt es einen Weg – im wahrsten Sinne des Wortes – doch noch Baurecht zu erhalten?

Aussenbereich, Baurecht, Bayern, Wegerecht, Erschließung, verwaltungsakt
Hilfe mein Grundstück samt Zaun und Mauerwerk droht zu kippen, was tun?

Guten Tag liebe GF Gemeinde,

ich habe ein mega wichtiges Anliegen. Unser gekauftes Haus Baujahr 1950 ist das letzte Haus in einer Straße. Danach kommen nur Felder und Feldwege. Unser Grundstück wie die anderen Häuser sind auf einer Anhöhe. Unser Gartenklinker Mauerwerk und unser Zaun waren seit 1950 am Feldweg angesützt. Quasie in einem 45 Gradwinkel angelehnt. So war alles gestützt und gesichert. Es wurde nichts verändert oder so. Das war alles bereits so. Wir haben dieses Grundstück vor 4 Jahren so erworben. Da wurde nichts aus eigener Macht irgenwie verändert. Diese Erdbodenstütze war bestimmt auch vor dem Hausbau 1950 so. Meine Vermutung

JETZT DAS Problem: Die Felder wurden verkauft. Ein Großunternehmen erschließt jetzt alle Grundstücke und der Bauboom geht los. Der Straßenasphalt wurde verlegt. MEIN GANZES GRUNDSTÜCK mit ERDBODEN samt HOLZAUN mit Pfosten und KlinkerMauerwerk auf Fundament droht zu kippen weil die Straße über einen halben Meter tiefer ist. Wie kann es sein das das Bauunternehmen mir mein Grundstück nicht sichert? Schließlich sind es doch DIE die die Straße bauen. Dann müssen die doch auch dafür sorgen das mein Grundstück kein Schaden bzw. Risiko ausgesetzt ist.

Jeder und auch unser Architekt sagte damals das Sie mir L- Betonsteine setzten müssten damit auch für die spätere Straße und natürlich mein Grundstück kein Risiko besteht. Ich bin seit 1950 da. Jetzt kommen die und ich soll das Grundstück sichern? Das doch Quatsch. Ich bau doch nicht die Straße. Die Gefahr kommt von deren Seite aus. WICHTIG: Diesen Holzzaun (brauch kein Fundament) werde ich entsorgen. Der ist so leicht wie ein Rucksack. Aber der ganze Erdboden beim Holzzaun fängt an zu kippen und bei Starkregen wird es gefährlich. Klinkermauerwerk steht auf Fundament aber das Bauunternehmen ist so tief das es nun keinen Halt mehr hat

Was kann ich tun? Was sollte ich tun? Ich habe das Bauunternehmen und deren Straßenbaufirma noch nicht kontaktiert. Habe das Gefühl das die sich vor Kosten drücken und sich deswegen denken ""hoffentlich merkt der nichts"" Die Frage hier ist wer muss die großen Steinpalisade setzen? ich oder der Bauträger? Ich werde auf jeden Fall wenn die sich weigern einen Anwalt aufsuchen. Habt Ihr einen Rat? Vorschläge? Kennt sich hier jemand ein wenig über die Rechtslage aus? Wie kann meine Gemeinde das genehmigen und mein Grundstück in Gefahr bringen?

Ich danke jedem für Antworten. Das Thema bringt mich echt zum verzweifeln? Fotos sind unten. Aus eigener Privatsphäre habe ich unser Haus lediglich gezeichnet statt es abzufotografieren

Rechtsanwalt, Baurecht, GartenLandschaftsbau, Gemeinde, Grundstücksrecht, Rechtslage, Straßenverkehrsrecht, Erschließung, Grundstücksgrenze
Ist das Erstellen von neuen Knotenpunkten für Erschließungen möglich?

Hallo zusammen!

Wir planen zurzeit einen Hausbau und werden auch die Erschließung durchführen müssen. Wasser, Abwasser, Strom und Internet.

Wir haben zwar alle entsprechenden Leitungen der Stadtwerke übersendet bekommen, jedoch sehe ich teilweise keine eindeutigen Knotenpunkte.

Jetzt die Frage:

Wenn z.B. im Bestandsplan auf der Hauptstraße ein Glasfaserkabel eingezeichnet ist und wir daran anschließen wollen, wie funktioniert das "Abzweigen" genau? Müssen wir, wenn wir Pech haben, vom nächsten Knotenpunkt, also einem Verteilerkasten o.Ä., der 50m weiter weg ist, parallel zur Hauptleitung bis zu unserem Grundstück erschließen, oder kann man grundsätzlich eine Abzweigung direkt von der Haupt-Leitung vor unserem Grundstück anstoßen?

Beide Möglichkeiten sind mit einigen Fragezeichen bei mir verbunden:

Parallel zur Haupt-Leitung mehrere Erschließungsleitungen zu erstellen scheint mir sehr ineffektiv. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das weit verbreitet gemacht wird.

Eine Abzweigung von bestehenden Leitungen zum Erstellen von neuen Knotenpunkten Stelle ich mir ebenso kompliziert vor. Wie zweigt man von dem Rohr ab, während schon die Haupt-Leitung drinnen liegt? Wie zweigt man von bestehenden Kabel in dem Rohr ab?

Auch bei Wasser, Abwasser und Stromkabel stellt sich mir natürlich die selbe Frage.

Ich hoffe irgendjemand kann mir da Mal Erklären wie solche Erschließungen technisch ablaufen.

Vielen Dank!

Hausbau, erdarbeiten, Leitung, Erschließung
Haus/Wohnungskauf - Straße nicht voll erschlossen - Absicherung gegen spätere Erschließungskosten?

Moin!
Also es sieht so aus: Meine Freundin und ich wollen uns demnächst eine Eigentumswohnung kaufen und haben auch schon ein Objekt in Aussicht. Es ist eine Neubauwohnung und die komplette Erschließung der Wohnung ist bereits im Kaufpreis mit enthalten.

Allerdings hat mein Stiefvater nun von einem Fall erzählt, dass die Eigentümer von Immobilien in einer anderen Straße für die Erschließung der Straße aufkommen mussten, was die Eigentümer teilweise echt in den Ruin getrieben hat.

Ich habe also mit dem Amt für Straße und Verkehr Kontakt aufgenommen und nachgefragt wie es mit der Erschließung der Straße aussieht, in der unser Wunschobjekt liegt, woraufhin ich folgende Antwort bekam:

die Straße An Smidts Park wurde im Jahr 1965 teilweise erschlossen. Eine Abrechnung für den nördlichen Gehweg erfolgte im Jahr 1969. Das heißt, dass hier lediglich eine Teilabrechnung erfolgte. Der geforderte Erschließungsbeitrag wurde durch den damaligen Eigentümer gezahlt. 
Eine erste endgültige Erschließung erfolgte demnach nicht. Eine Aussage ob und wann eine erste endgültige Erschließung erfolgen wird, kann nicht hier getätigt werden. 
Sollten Sie eine Anliegerbescheinigung benötigen, kann Ihnen diese gegen eine Gebühr von 40,00 € ausgestellt werden. Diese Anliegerbescheinigung hat zum Inhalt, dass derzeit keine Beiträge zu zahlen sind.

Das heißt doch, dass wenn die Straße zum Beispiel aber in X Jahren voll erschlossen werden soll, Kosten auf uns zukommen werden, oder? Gibt es eine Möglichkeit sich wirklich gegen die Kosten absichern zu können oder muss man jetzt praktisch mit dem Risiko kaufen, dass sich in X Jahren die Behörden an uns wenden und wir für die Erschließung der Straße aufkommen müssen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Recht, Eigentum, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Straße, Erschließung, Erschließungskosten, Wirtschaft und Finanzen
Grundstück später erschließen lassen teuerer?

Hallo wir haben ein Eckgrundstück, das geteilt wird. Es entstehen also 2 kleinere Baugrundstücke.

An der Ecke steht eine alte Altbazimmobilie, die vollständig erschlossen ist mit Strom, Wasser, DSL, Gas, Abwasser. Beim Bau, wird diese Immobilie abgerissen und ein neues Haus gebaut. Das mittlere neu geschaffene Grundstück ist noch nicht erschlossen.

Abwasser, Wasser Strom usw liegt an beiden Strassen zu den Grundstücken. In der Mitte fehlt eben nur der Hausnschluss, Zufahrt usw.

Hier gibt es die Überlegung dass Partei 1 an der Ecke baut. Ggf müssen einzelne Anschlüsse erneutert werden, da das Haus 50 Jahre alt ist. (Hat schon einen 3 Sparten Hausanschluss, inkl. Gas-DSL Anschluss).

Partei 2 ist sich unsicher wann und ob Sie in der Mitte überhaupt bauen will.

Wir hatten hier überlegt in der Mitte eine neue gemeinsame Erschließung zu machen. D.h. auf dem mittleren Grundstück würden dann alle Anschlüsse für beide Immobilien bereit liegen und müssten beim Bau nur noch angeschlossen werden. Ist das möglich ? Muss man hier Gebühren an dier Energieversorger zahlen, auch wenn eine Baupartei die Anschlüsse (noch) nicht nutzt ? Wir dachten es wäre günstiger alles neu verlegen zu lassen, da man z.B. beim Abwasser nur ein dickeres Rohr braucht oder alles nur einmal aufgebaggert werden muss. Eventuell kann man die alten Anschlüsse für die Eckimmobilier auch weiterhin nutzen, dann wäre das wahrscheinlich viel billiger.

Was meint ihr ?

Hausbau, Architekt, Grundstück, Erschließung
Was muss ich bei einer Grundstücksbesichtigung beachten?

Hallo zusammen,

ich habe mir schon einige Beiträge durchgelesen und hab bereits eine gute Übersicht, auf was ich achten muss. Man kauft ja hoffentlich nur einmal im Leben eine Immobilie und kann daher nur wenig Erfahrung sammeln. Dennoch stellen sich mir die eine oder andere Frage, bevor ich mir am Wochenende ein Grundstück anschauen werde:

  • Laut Aussage des Maklers ist es "über die Straße voll erschlossen". Das Grundstück liegt zentral in einem Ort. So weit ich bis jetzt erkennen kann, liegt aber noch nichts auf den Grundstück (also Strom, Wasser, Abwasser etc.). Ich denke daher, dass weitere Erschließungskosten hinzukommen werden, da ja wahrscheinlich der Gehweg aufgebuddelt werden muss, Rohre verlegt etc.
  • Laut Aussage des Maklers würde er uns bei einer Bauvoranfrage unterstützen. Im Klartext heißt das, er weiß noch nicht, ob überhaupt gebaut werden darf und wenn ja, dann wie, oder? Wie geht man da am Besten vor? Wir wollen ein Architektenhaus. Also nach Besichtigung (wenn alles ok ist) zum Architekten, Vorplanung machen lassen, Bauvoranfrage stellen und sehen ob es passt? Welche Kosten kommen da auf uns zu? Ich habe gelesen, dass der Architekt für die Vorplanung ca. 0,7%des Projektwertes bekommt. Kostet die Bauvoranfrage bereits etwas? Müsste nicht der Makler, schließlich bekommt er ja am Ende auch einen Batzen Geld, so was im Vorfeld schon ermittelt haben?
  • Und noch eine Frage zu den Gebräuchen beim Grundstückskauf: Sind Grundstückspreise eigenltich noch verhandelbar? Man kennt das ja vom Autokauf. Da geht kein Käufer wirklich davon aus, dass er den Preis, den er in gewissen Online-Börsen sieht, auch wirklich zahlen muss. Ist das bei Grundstückspreisen ähnlich oder sind das meist Fixpreise?

Viele Grüße und schon mal vielen Dank

Heike

Immobilien, Grundstück, Erschließung