Ein Bauunternehmer möchte die teilerschlossene Straße vollständig ausbauen und damit einen Bebauungsplan für das von ihm erworbenen Pachtland erreichen. Unser Gartenland liegt mitten darin, d.h. wir müssten Erschließungsgebühren bezahlen. Unter den derzeitigen Umständen (Baupreise und zufällig wurde dilletantisch eingebrochen ohne Diebstahl und Nachbarlaube abgefackelt) haben wir nicht vor zu bauen. Ist es sinnvoll, das Gartenland (wie gesehen, d.h. mit Bebauung, -pflanzung...) vorher zu verkaufen und damit weiteren Schikanen aus dem Weg zu gehen oder zunächst die Erschließungsgebühren zu bezahlen, den Garten solange wie möglich zu nutzen und dann als Bauland zu verkaufen?