wir haben von einer privat person ein erschlossenes Grundstück gekauft. Mit belegen das diese person für das Grundstück schon über 15 tausend euro für die Erschliessung bezahlt hat. Jetzt kam die Stadt, bzw die Entwässerungsbehörde und hat 7 m abwasser leitungen verlegt. Dementsprechend haben wir eine Rechnung in Höhe von 13 tausend euro erhalten. Ebenfalls hat die beauftragte Firma der Stadt nicht mal die Steine, die sie aus der Strasse ausgerissen haben entsorgt, berechnen dies aber in der Rechnung mit 700 euro. Mein Widerspruch wurde einfach abgeschmettert indem alles zurück gewiesen wurde und jetzt kann ich nur noch klagen. Meine Frage wäre, hat jemand ähnliches erlebt, bzw lohtn sich der Klageweg?
Ich bin früher immer von erschlossen und teilerschlossen ausgegangen und da bei uns notariell festgehalten worden ist , dass das Grundstück erschlossen ist, haben wir niemals mit solch einer rechnung gerechnet.
Dazu müsste man vielleicht noch sagen, dass das Baugebiet schon vollkommen fertig gebaut ist und wir die letzten sind , die bauen. Dann fragt man sich zb auch, warum die 7 m nötig waren, warum nicht nur 2m ?
DANKE