Muss ein Zaun einen Mindestabstand zur öffentlichen Straße einhalten?

Muss ein Zaun an Mindestabstand zur öffentlichen Straße einhalten?

Folgende Konstellation:

Durch unsere Wohnsiedlung führt eine relativ schmale Straße hindurch (Zone 30), nur etwa eine Spurbreite, dafür nur auf einer Seite ein Bürgersteig, welcher abgesenkt ist und das Niveau der Straße hat, bei Gegenverkehr wird hier drauf ausgewichen.

Auf Höhe unseres Grundstücks liegt der Bürgersteig auf der Gegenseite – also grenzt unser Grundstück (Garten/Grünstreifen) unmittelbar mit einem Bordstein an die Straße. Der bisherige, jetzt austauschwürdige Zaun liegt circa 1,5 Meter ins Grundstück hinein, da zu Zeiten des Hausbaus der vordere Grünstreifen von etwa einem guten Meter Breite an die Stadt/das Land abgetreten werden musste, für was auch immer, jedenfalls als Grünstreifen an der Straße entlang. Im Rahmen einer Straßenerneuerung bestand vor Jahren für uns die Möglichkeit diesen Grünstreifen zurück zu kaufen, was wir auch durchgeführt haben. Da immer wieder Fahrzeuge, gerne auch LKWs, unsere Grünpflanzen plattfahren und sich auch Hunde darin verewigen, was die Grünpflege unattraktiv erscheinen lässt, würde ich den neuen Zaun an und für sich gerne bündig am Bordstein entlang an der Straße entlang erstellen. Dies hieße, dass unser Zaun eine Bordsteinbreite, also vielleicht 20 cm Breite, von der Fahrbahn errichtet wäre. Wäre dies zulässig? Wenn theoretisch ein Fahrzeug mit großem/langem Außenspiegel unmittelbar bündig am Bordstein entlang fahren würde, wäre natürlich nicht ausgeschlossen, dass er mit dem Außenspiegel am Zaun hängen bleibt. Hier möchte ich natürlich vermeiden für so etwas haftbar gemacht zu werden.

In diesem guten Meter Grünstreifen liegen anteilig auch Versorgungsleitungen, die grundsätzlich zugänglich bleiben müssen, insofern darf hier zum Beispiel keine Mauer errichtet werden. Mir schwebt ein Drahtmattenzaun vor, welcher ja recht einfach wieder abzubauen ist (ist an den Pfosten verschraubt), wenn man dann wirklich jemand von der Stadt mal die Leitungen erneuern muss.

Falls hier niemand eine Antwort weiß, wo könnte ich das in Erfahrung bringen? Beim Bauamt?

Vielen Dank!

T3Fahrer

Recht, Grundstück, Zaun, Baurecht NRW, Auto und Motorrad
Darf ein Reitstall neben Wohngrundstück gebaut werden? Außerdem: Lämbelästigung durch Radlader?

Die Situation ist etwas aufwendiger zu erklären: Wir wohnen in einem Reihenhaus, rechts und links sind normale Wohngrundstücke. Das Grundstück des Nachbarn auf einer Seite geht um unseres herum, so daß es von der Seite und hinten an unserers grenzt. Es wurde früher als Bauhof oder ähnliches genutzt, seine Baufirma ist aber seit einigen Jahren pleite. An der Grenze zu unserem Grundstück stand früher eine Voliere mit ca. 40m² Grundfläche.

Mittlerweile hat sein Kind ein Gebäude und dort zu einem Stall umgebaut und dort stehen um die 5 Pferde auch fremder Leute, auf der angrenzenden Wiese grasen die Tiere.

Das bedeutet: an unserer Grenze gehen wildfremde Menschen ein- und aus, können auf unser Grundstück glotzen, mehrmals im Jahr stinkt es nach Horn wenn der Hufschmied kommt, abends scheint das Neonlicht des Stalls in unser Schlaf- und Wohnzimmer (zum Glück haben wir wenigstens Rolladen), es schwirren merklich mehr Pferdebremsen durch die Gegend und der allgemeine Stallgeruch ist je nach Windrichtung deutlich wahrnehmbar, wenn auch nicht aufdringlich.

Zusätzlich wird der alte Radlader aus den Restbeständen der Baufirma genutzt, u.a. Mist oder Stroh (genau weiss ich es nicht) zu bewegen. Das tieffrequente Brummen des Radlader ist im ganzen Haus zu hören, bis in den Keller. Das passiert nicht regelmäßig, aber an allen Wochentagen, auch Sonntags und kann zwischen 7 Uhr morgens bis halb zehn abends passieren. Manchmal nur für zehn Minuten, manchmal über mehrere Stunden. Möglich, daß noch andere Arbeiten ausgeführt werden, die nichts mit dem Stall zu tun haben, ich kann nicht das gesamte Grundstück einsehen, der Radlader ist aber von überall zu hören. Ab und zu gibt es auch Lärm durch Kreissägen, Pumpen, Häcksler usw., teilweise auch Sonntags.

Darauf angesprochen wurde mir gesagt, ich solle mich nicht anstellen, der Radlader führe doch nur "ab und zu".

Jetzt meine Frage: darf diese Person einfach das Grundstück als Pferdestall nutzen, ohne die Nachbarn zu informieren oder zu fragen? Wie viel Lärm ist von so einem Stall zu dulden?

Tiere, Recht, Lärmbelästigung, Nachbarschaft, Pferdestall, Baurecht NRW
Baugenehmigungsverfahren =schikane?

Guten Tag zusammen,

ich möchte kurz den Vorgang unseres Baugenehmigungsverfahrens schildern und hätte gerne mal eine neutrale Meinung dazu.
Wir haben vor einigen Monaten unsere Bauantrag eingereicht, weil eigentlich im Juni unsere Bauphase beginnen sollte. Nun kommt die Baugenehmigung einfach nicht herbei, obwohl die Bearbeitungsfristen längst abgelaufen sind. Für uns sehr ärgerlich, noch ärgerlich aber für unsere Baufirma, da dadurch nun der Zeitplan/Produktion völlig durcheinander kommt und auch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Nach Nachfragen beim Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass man noch auf ein Statement des Forstamtes warten würde, da der waldabstand gewahrt werden müsse (dieser Wald existiert allerdings nicht mehr).
nachdem gestern auch diese Frist abgelaufen war, haben wir noch einmal beim Bauamt nachgefragt. Dort wurde uns mitgeteilt, das jetzt alle Unterlagen vorhanden seien, die Genehmigung aber erst frühestens Mitte Juni fertig sein würde , da der Sachbearbeiter jetzt erstmal im Urlaub sei. Nun hat unser Bauleiter selbst noch einmal dort angerufen und auf die überschrittenen Fristen hingewiesen, daraufhin wurde der Sachbearbeiter vom Bauamt wütend und meinte, er würde doch jetzt erstmal ganz genau schauen, ob wirklich alles richtig eingereicht worden sei. Und eine Stunde später kam dann die Mail, dass unser Grundstück auf einem Bombenabwurfgebiet liegt und nun ein Antrag für eine Bildmitteluntersuchung vom Kampfräumdienst beantragt werden müsse. Davon war vorher nie die Rede und angeblich waren ja auch alle Dokumente fertig.
Wir sind mittlerweile einfach nur noch frustriert, da nun natürlich auch unser Tiefbauer den geplanten Termin nicht wahrnehmen kann und auch alle Firmen, die am Hausbau beteiligt sind, davon betroffen sind.
hat man irgendeine Möglichkeit, das alles irgendwie zu beschleunigen? Sollte man dagegen vorgehen, oder würde dies das ganze eher noch verschlimmern? Wir haben uns so sehr bemüht, alles fristgerecht in die Wege zu leiten und nun stockt das ganze Bauvorhaben, weil ein Sachbearbeiter die Genehmigung nicht fertig schreibt.

bauen, Recht, Gesetz, Architektur, Baugenehmigung, Baurecht, Behörden, Behördenwillkür, Baurecht NRW