Hallo, ich habe einen Bauvorantrag für einen Carport gestellt, notwendig, weil Haus im Außenbereich liegt. Der Bauvorantrag wurde genehmigt, allerdings unter verschiedenen Auflagen und zu folgender ist meine Frage:

"Das Antragsgrundstück darf über die Zufahrt zur L123 nur vorwärts fahrend angefahren und vorwärts fahrend verlassen werden"

In einen Carport fährt man doch nur andersrum rein als raus??? Wendemöglichkeiten gibt es nicht. Bisher fahren wir auf das Grundstück vorwärts rein und rückwärts raus, das wollten wir MIT Carport genauso machen. Darf das Baumamt überhaupt so eine Auflage machen?