Zwischzähler Eigentum?
Wer ist verantwortlich für die Eichung des Kaltwasser Zwischenzähler
Der Zwischenzähler ist nicht von der Gemeinde. Es ist eigner Zähler vom Vermieter. Zur Zeit halbiert er die Angabe(Verbrauch) vom Hauptzähler und Teil Es durch zwei Haushalte 😟🤔
3 Antworten
Der Zähler wird nicht geeicht, sondern gegen einen neuen geeichten getauscht.
Der Vermieter ist für die installierten Installationen verantwortlich. Allerdings wird das nicht geeicht sondern ausgetauscht. Die Frage ist aber auch ob man das erst austauschen muss wenn sich gravierende Abweichungen ergeben. So ein Zähler misst nicht alleine deshalb falsch weil die Eichfrist abgelaufen ist.
Kann man ja auch ziemlich gut selbst feststellen wenn man mal einen 10 Liter Eimer voll macht und schaut was der Zähler so anzeigt.
Außerdem ist Wasser jetzt nicht so teuer dass es einen extrem genauen Zähler voraussetzen würde.
Wenn man sich gegen einen Austausch entscheidet kann man als Einzelperson ca über 8 Monate Wasser verbrauchen stattdessen.
Der Eigentümer der Zähler. In dem Fall der Vermieter.
Eichung ist sehr aufwendig und kostenintensiv, darum werden die Zähler zum Ablauf der Eichfrist i. d. R. ausgetauscht.
Prinzipiell korrekt, jedoch müssten sich eigentlich alle Mieter vorher schriftlich damit einverstanden erklären. Sie hätten ja Anspruch auf einen geeichten Zähler.
Der dann durch den Austausch die Kosten - letztendlich ihre Kosten - in die Höhe treibt, aber das ist leider nicht allen Leuten immer klar.