Zwangsvollstreckung gegen Firma?

2 Antworten

Bei Widerruf hat die Firma bis zu 2 Wochen nach rückerhalt der Ware Zeit diese zu prüfen und das Geld zu erstatten.

Sind diese 2 Wochen schon rum?

Wenn ja, Unter Fristsetzung dein Geld zurückfordern mit Androhung von Rechtlichen Maßnahmen. mindest in Textform (E-Mail) ggf sogar als Einwurfeinschreiben. Erst danach kannst du weitere Rechtliche Maßnahmen wie Anwalt, Gerichtlichen Mahnbescheid und co. unternehmen


TUrabbIT  29.11.2024, 10:25

Am besten immer als Einschreiben, bei Email können sie bestreiten es erhalten zu haben. Mit Einschreiben hast du auch einen Nachweis über Versand und Erhalt.

Anwalt kann man auch direkt einschalten und den Brief schreiben lassen. Macht manchmal mehr Eindruck

berlina76  29.11.2024, 10:26
@TUrabbIT

Dann aber zwingend Einwurfeinschreiben, beim normalen Einschreiben kann man den Empfang verweigern.

Nerostar1995 
Beitragsersteller
 29.11.2024, 10:36

Die 2 Wochen sind kommenden Montag rum, daher warte ich noch etwas. Ich bezweifel allerdings, dass da etwas passieren wird und werde deine Tipps beherzigen. Vielen Dank!

Vor der Zwangsvollstreckung kommt die Mahnung.

Aber erst dann, wenn die Frist von zwei Wochen für eine Erstattung auch abgelaufen ist.

Danach Fristsetzung per Einschreiben, wie hier bereits angeraten.

Wenn immer noch nichts geht: Gerichtliches Mahnverfahren starten.

Erst einmal kein Anwalt, weil dort das Erstgespräch bereits mehr kostet als das o.a. Verfahren, das sowieso durchlaufen werden müsste.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.