Kann man einen Unterschriebenen Lehrvertrag wieder auflösen, noch bevor man überhaupt die Lehre angefangen hat?
PS: Wohne in der Schweiz.
Vielen Dank für eure Hilfe! Lg
3 Antworten
Guck doch mal in deinen Lehrvertrag.
Bei Arbeitsverträgen jeglicher Art gibt es häufig "Nicht-Antritts-Klauseln". Evtl. hat dein Lehrvertrag auch soetwas.
Ansonsten kann man natürlich immer mit dem Arbeitgeber sprechen und um einen Auflösungsvertrag bitten. Wenn beide Seiten einvertanden sind, dann kann "jeder" (Anführungszeichen weil es bestimmt doch Ausnahmen gibt) Vertrag aufgelöst werden.
Gruß
In D kann man das, je nach Vertragsauslegung.
Manchmal einfach, manchmal schwerer.
Arbeitsrecht CH solltest du mal in den Vertrag schauen, oder einen Anwalt befragen.
Normalerweise gibt es doch eine Probezeit, innerhalb der beide Parteien den Vertrag lösenn können. Wenn du noch nicht mal angefangen hast, kann ja die Probezeit auch nicht vorbei sein.