Zugbindung bei 5 Minuten Umsteigezeit?
Hey Leute, nur eine kleine Frage. Aus der DB Info geht das für mich grade irgendwie nicht hervor.
Aber wenn ich eine Zugverbindung buche, welche nur 5 Minuten Umsteigezeit hat (beides ICE) und der erste ICE sich dann so verspätet, dass man den Anschlusszug nicht mehr erreicht, gilt die Zugbindung dann als aufgehoben? Ich lese irgendwas von 20 Minuten.
Vielen lieben Dank!
4 Antworten
Wenn der Anschluss verpasst wird
Oder
mehr als 20 min Verspätung hat ist die Zugbindung aufgehoben
Ja, du darfst einen anderen Zug nutzen, wenn du deinen Abschluss verpasst hast.
Der entsprechende Abschnitt ist teilweise etwas missverständlich formuliert.
Wenn man aber genauer nachliest, stellt man fest, dass die 20 Minuten sich auf die zu erwartende Verspätung an deinem Zielbahnhof beziehen.
Offiziell müsstest du dir dann eine Fahrkarte für den alternativ genutzten Zug kaufen, welche dir anschließend durch die Deutsche Bahn erstattet wird. Tatsächlich wird das aber nicht so praktiziert. Es sollte ausreichen, wenn du eine Bestätigung hast, dass dein Zug verspätet war.
vielen Dank! Weil bei 5 Minuten erwarte ich das schlimmste, aber jede andere Verbindung ist 50 Euro teurer. Lieber warte ich ne Stunde. :D
Die Zugbindung ist aufgehoben, wenn der Anschluss verpasst wurde oder vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass der Anschluss verpasst werden wird. Und hier wird es tricky, denn wenn auch der Folgezug Verspätung hat, kann der Anschluss möglicherweise doch noch erreicht werden ...
Weiterhin ist die Zugbindung aufgehoben, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Verspätung am Zielbahnhof mindestens 20 Minuten betragen wird, aber auch, wenn der Zug nicht mehr so verkehrt wie gebucht.
Wenn du einen Zug verpasst, weil dein vorheriger mehr als 20 Minuten zu spät ist, oder die Anschlussfahrt ausfällt, darfst du jeden beliebigen Zug in diese Richtung nehmen, auch höherrangige (was in dem Fall außer Acht gelassen werden kann).
Ansonsten bist du an deinen Anschlusszug gebunden, wenn du diesen verpasst, hast du Pech.
Und das ist falsch - wenn davon auszugehen ist, dass der Anschluss am Umsteigebahnhof verpasst wird, ist die Zugbindung auch vorher schon aufgehoben.
also geht es um die 20 minuten? Weil wenn der erste 10 Minuten verspätet ist, verpasse ich den nächsten ja ebenfalls.
"Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof darf der Fahrgast einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen."
Die Verspätung am Umsteigebahnhof ist demzufolge nicht relevant.