Welchen Abstand muss ein Baum zur öffentlichen Straße haben wenn zwischen Strasse und Grundstück noch 4 Meter Einfahrt bzw Parkplatz sind?
Hallo zusammen,
Wir möchten an die beiden Ecken unserer Einfahrt zwei Bäume (Hochstamm, Wuchshöhe bis 10 m) pflanzen.
Zwischen unserer Einfahrt und der Straße befindet sich noch eine Verlängerung der Einfahrt bis zur Straße von 4-5 Meter die neben der Einfahrt / vor unserem Zaun nach 2 Meter Trockenrasen in Parkplätze übergeht. Diese Verlängerung, ein breiter Streifen zwischen Grundstück und Strasse, gehört der Gemeinde.
Spricht nach bayrischem Nachbarschaftsrecht etwas dagegen, die Bäume 0,5 Meter an den Rand der Einfahrt / Grenze Richtung Straße zu pflanzen?
Danke für Eure Hilfe!
4 Antworten
in Bayern richtet sich das Nachbarschaftsrecht nach dem Ausführungsgesetz zum BGB, dem AGBGB; gugel doch einfach mal nach dem AGBGB und dort nach dem Abschnitt über Nachbarschaftsrecht (ab Art. 43)
dort sind die Pflanzabstände geregelt; bei einer Wuchshöhe von über zwei Meter "geht mit 0,5 m nichts",
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, erkundige dich am besten in der Stadtverwaltung, ob es örtliche Vorschriften (Zaunverordnung o.ä.) gibt;
Abstände im Nachbarrecht sind je nach Bundesland unterschiedlich,
für 10m-Bäume wären es in Baden-Würrtemberg z. B. 4m (siehe http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=EFBDC22C91B62F62E972A27BBE49C982.jp81?quelle=jlink&query=NachbG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-NachbGBWV2P16) -> § 16 Abs. 1
WICHTIG: innerorts reduziert sich das aber auf die Hälfte -> § 16 Abs. 2
= also sind 2m Abstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten (BaWü)
mit den von Dir genannten Randbereichen sind es dann 6m bis zur Straße...
Dies kannst du in der Landesbauordnung deines Bundeslandes nachlesen.
Du darfst den Baum auf dein Grundstück setzen einen Halben Meter von der Grundstücksgrenze weg. Auf das öffentliche Grundstück darfst du den Baum nicht setzen.
... und Dein Kommentar a) ungehobelt und b) auch keine Hilfe...
Schau doch einfach in die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes rein, dann findest du die richtige Antwort.
Und deinen Hinweis - ungehobelt, gebe ich dir zurück, denn dieser passt besser zu dir.
Weshalb soll ich einem User der hier nur unsinnige Texte von sich gibt helfen?
Meine Hilfe bekommen nur Menschen die hier Frage stellen - und dies habe ich an anderer Stelle getan.
So pauschal ist deine Antwort völliger Quatsch.