Zählt das als "Einfahrt blockiert"?
Man darf ja mit dem Auto keine Privateinfahrt blockieren (Einfahrt in einen Hof z.B.)
Fällt darunter folgendes Szenario:
Die vordere Spitze meines Autos ragt 2cm über die Einfahrt hinüber, sodass ich rein theoretisch vielleicht 1% der Einfahrt blockiere und trotzdem noch alle Autos easy dran vorbeikommen.
Kann man dafür bestraft werden?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehr, Verkehrsrecht, Führerschein
Es zählt nicht als "Einfahrt blockiert", aber als Parken vor einer Einfahrt und ist somit ordnungswidrig.
Steht in der STVO etwas von Toleranzwerten?
Wenn nein: Gilt ein Verbot ab Schild, dann sind auch zwei Zentimeter schon zu viel und eine Strafe kann verhängt werden.
Deine Freundin ist nicht ein bisschen schwanger. Sie ist es oder sie ist es nicht. Da gibt es auch keinen Toleranzbereich.