ZP-10 schlecht ausgefallen?

2 Antworten

Es kommt darauf an in welchem Verhältnis die schriftliche Note und die mündliche Note bei der Berechnung der Gesamtnote gewichtet werden. Werden beide Noten gleich gewichtet (rechnerisches Ergebnis also 4,5), dann gibt es entweder eine spezielle Bestimmung für einen solchen Fall oder die Lehrerkonferenz muß darüber entscheiden. Normalerweise entscheidet die Lehrerkonferenz, bei fehlenden weiteren Begründungsmöglichkeiten, für die bessere Bewertung. Die Lehrer sind meist nicht so böswillig wie man ihnen oft unterstellt und wollen einem Menschen nicht unbedingt die Zukunft verbauen bzw. sich unnötigerweise der Qual aussetzen so einen Schüler noch ein Jahr länger unterrichten zu müssen.

Grundsätzlich werden die Zeugnisnoten von der Lehrerkonfernz und nicht vom Lehrer gegeben. Der Lehrer macht nur einen Notenvorschlag, der allerdings meist akzeptiert wird. Ich habe es aber auch schon erlebt, dass die Lehrerkonferenz eine Note entgegen dem Lehrervorschlag gegeben hat. Die von der Lehrerkonferenz gegebene Zeugnisnote stellt einen Verwaltungsakt dar und kann deshalb zu Ungunsten des Betroffenen nicht mehr geändert werden, auch nicht von der Lehrerkonferenz selbst. Insbesondere kann auch der Lehrer die Zeugnisnote deshalb nicht mehr ändern, auch wenn ein Übertragungsfehler seiner Eintragungen vorliegen sollte, sondern hierzu muß die Lehrerkonferenz neu zusammentreten und dies bewilligen.

Fehler die beim Übertragen der von der Lehrerkonferenz festgesetzten Noten in das ausgehändigte Zeugnis geschehen sind, sind hiervon nicht betroffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Kommt auf den Lehrer an. Die meisten meiner Lehrerer haben bei ,5 aufgerundet und man hat die schlechtere Note bekommen.