Zeitarbeitsfirma Arbeitsvertrag Probezeit?

3 Antworten

Wenn die Probezeit vorbei ist darf die Firma dich nicht einfach so kündigen. Es muss eine aussagekräftige Gründung geben (z.B du hast geklaut, kommst zu spät) aber auch da musst du erst 3 Abmahnungen wegen der Gleichen Situation erhalten, sodass sie dich dann kündigen dürfen.


Familiengerd  09.08.2021, 12:47
Wenn die Probezeit vorbei ist darf die Firma dich nicht einfach so kündigen.

Das hat mit der Probezeit überhaupt nichts zu tun (die ist nur von Bedeutung wegen der kurzen Kündigungsfrist), sondern mit den ersten 6 Monaten, wenn das Kündigungsschutzgesetz KSchG noch nicht anzuwenden ist (danach auch weiterhin nicht im Kleinbetrieb).

da musst du erst 3 Abmahnungen wegen der Gleichen Situation erhalten

Eine solche Bestimmung gibt es nicht.

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dürfen die mir den Arbeitsvertrag einfach kündigen obwohl die Probezeit schon rum ist ?

Im den ersten 6 Monaten der Beschäftigung ist dies für den AG sehr einfach, egal ob Probezeit oder nicht.


fuchs0697 
Beitragsersteller
 09.08.2021, 11:44

Ja aber ich spreche nach der Probezeit nach den 6 Monaten den die 6 Monate Arbeitsvertrag enden in weniger als 2 Wochen

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Antitroll1234  09.08.2021, 11:47
@fuchs0697

Bisher hast Du ja nicht erwähnt wie lang deine Probezeit ist 🤷‍♂️

Wie bereits erwähnt, in den ersten 6 Monaten problemlos möglich, danach nicht mehr so einfach da dann das Kündigungsschutzgesetz greift, Probezeit hat damit rein gar nix zu tun. Probezeit ist nur für die kürzere Frist relevant.

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Familiengerd  09.08.2021, 12:52
@fuchs0697
den die 6 Monate Arbeitsvertrag enden in weniger als 2 Wochen

Was endet denn nun - die Probezeit oder der Arbeitsvertrag??

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Wenn die Zeitarbeitsfirma zu irgendeinem Zeitpunkt keine Arbeit mehr für dich hat können sie dir betriebsbedingt kündigen ABER nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, also nicht mal so eben von heute auf morgen.


Familiengerd  09.08.2021, 12:50

Das ist so nicht richtig.

Eine absehbar vorübergehende Nichtvermittelbarkeit berechtigt den Zeitarbeitgeber nicht zu einer betriebsbedingten Kündigung, das ist sein Betriebsrisiko.

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DerJoergi  09.08.2021, 12:57
@Familiengerd

ja, das war verkürzt dargestellt. Die Zeitarbeitsfirma muss anhand ihrer Auftrags- und Personalplanung darstellen können, warum es sich nicht nur um eine – kurzfristige – Auftragsschwankung, sondern um einen dauerhaften Auftragsrückgang handelt. Solche außerbetrieblichen Ursachen hat das Bundesarbeitsgericht dann aber grundsätzlich schon anerkannt. Willkürlich kann die Firma das nicht angeben, wobei ich in der Praxis aber schon häufiger mitbekommen habe, dass Zeitarbeitsfirmen das sehr wohl willkürlich machen - und weil rechtlich nur die Wenigsten dagegen vorgehen kommen die Firmen damit auch oft durch.

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Familiengerd  09.08.2021, 14:24
@DerJoergi
wobei ich in der Praxis aber schon häufiger mitbekommen habe, dass [usw.].

Das ist wohl - leider - richtig.

Es ist sicher auch richtig, dass man das System "Leiharbeitsverhältnisse/Zeitarbeit" in mancherlei Hinsicht durchaus kritisch beurteilen kann, wobei solche hier oft zu hörende Äußerungen wie "Ausbeuter" oder "moderne Sklavenhalter" natürlich völliger Unsinn sind - auch wenn es unter den Zeitarbeitsfirmen gewiss proportional mehr "schwarze Schafe" gibt als sonst unter den Arbeitgebern, die die Unwissenheit vieler Arbeitnehmern in arbeitsrechtlichen Fragen und deren oft prekäre Lebenssituation schamlos auszunutzen suchen.

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