Kann ich einen befristeten Vertrag in der Probezeit kündigen?

4 Antworten

Da in dem befristeten Arbeitsvertrag kein "Kündigungsverbot" steht und auf die Kündigungsfristen des § 622 BGB hingewiesen wird, kannst Du mit der Frist von zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB ohne Angabe von Gründen zu jedem beliebigen Termin kündigen.

Selbstverständlich kann sowohl der AN als auch der AG mit der vereinbarten Frist kündigen.

Wenn Du in der Probezeit kündigst, dann brauchst Du keinen Grund anzugeben. Aber Du musst Dich an die Fristen halten, die im Arbeitsvertrag angegeben sind.


Familiengerd  30.01.2023, 11:08
Wenn Du in der Probezeit kündigst, dann brauchst Du keinen Grund anzugeben.

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen das Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowieso nicht - gleichgültig, ob Probezeit oder nicht.

Alex007469 
Beitragsersteller
 29.01.2023, 21:05

Im Vertrag steht: "Die ersten 6 Beschäftigungsmonate gelten als Probezeit, in der das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. Danach ist der Vertrag beiderseits mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist nach Paragr. 622 BGB kündbar."

Ich war mir da halt einfach etwas unsicher, weil im ersten Satz steht, dass gekündigt werden kann, aber nicht, ob nur der AG das Recht hat oder ob ich auch das Recht habe in der Probezeit zu kündigen.

ACBRE  29.01.2023, 21:14
@Alex007469

Da steht ja nicht „ vom AG gekündigt werden kann“. Das heißt, Du kannst innerhalb der Probezeit jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.

Normalerweis ehast du eine Kündigungsfrist. Auch das Unternehmen hat sowas in der Probezeit. Kann dir kündigen aber mit Frist.

Also solltest du halt eher jetzt mal kündigen.

Lese doch deinen Arbeitsvertrag. Dort müsste es stehen, dass innerhalb der Probezeit gekündigt werden kann.


Alex007469 
Beitragsersteller
 29.01.2023, 20:58

Im Vertrag steht: "Die ersten 6 Beschäftigungsmonate gelten als Probezeit, in der das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. Danach ist der Vertrag beiderseits mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist nach Paragr. 622 BGB kündbar."

Ich war mir da halt einfach etwas unsicher, weil im ersten Satz steht, dass gekündigt werden kann, aber nicht, ob nur der AG das Recht hat oder ob ich auch das Recht habe in der Probezeit zu kündigen.