Darf mein Arbeitgeber mich Kündigen in der Probezeit?

3 Antworten

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/

7. Schwangerschaft in der Probezeit

Der Grundsatz des § 17 MuSchG, dass schwangeren Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden darf, gilt auch während der Probezeit.

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Einer Mitarbeiterin, die in der Probezeit schwanger wird, kann der Arbeitgeber ab der Kenntnis der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt nur kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung zuvor ausdrücklich für zulässig erklärt hat. Kündigt er ihr, ohne von der Schwangerschaft zu wissen, ist die Kündigung auch dann unwirksam, wenn die Frau ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft mitteilt. Geht die Frau nach der Geburt in Elternzeit, so genießt sie auch danach weiter Kündigungsschutz.

Insgesamt wird das vereinfachte Kündigungsrecht in der Probezeit für Schwangere quasi komplett ausgehebelt.


DerGernwissende 
Beitragsersteller
 27.05.2024, 16:30

Hallo, danke für deine schnelle Antwort.
min großen und ganzen heißt es einfach das sie mich nicht kündigen können ?
in 3 Tagen endet meine Probezeit und wenn ich das denen dann sage mit einer Bescheinigung von meinem Arzt bin ich sicher durch ?

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Realisti  27.05.2024, 16:31
@DerGernwissende

So habe ich das auch verstanden.

Ohne ärztliche Bestätigung und Mutterpass geht gar nichts.

Die werden stinkig reagieren. Hoffentlich hast du ein dickes Fell. Wie weit bist du denn?

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Realisti  27.05.2024, 16:34
@DerGernwissende

Ich drücke dir die Daumen, dass die Schwangerschaft gut verläuft. Ansonsten werden sie die Kündigung später erneut aussprechen.

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DerGernwissende 
Beitragsersteller
 27.05.2024, 16:36
@Realisti

nach der Entbindung 4 Monate Spater können sie es wohl oder ? Aber das auch nur wenn ich meine Mutterzeit nicht verlängere.

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Realisti  27.05.2024, 16:40
@DerGernwissende

Mach dir erst Sorgen darüber, wenn es so weit ist. Bis dahin kann sich noch viel ändern.

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Hallöchen, hatte dieselbe Sorge. Hab Ende März erfahren das ich schwanger bin, war ebenfalls in der Probezeit und hatte extreme Angst das ich deswegen gekündigt werde. Hab dann einen Termin bei meiner Ärztin ausgemacht um die Schwangerschaft zu bestätigen, am selben Tag bekam ich dann auch noch ein Beschäftigungsverbot. Ich musste also am selben Tag meine Chefin informieren das ich schwanger bin, und bis Ablauf des Vertrages nicht wieder kommen werde….. Zu meinem Erstaunen nahm sie es gut auf, und meine Ärztin versicherte mir ebenfalls das ich unter Kündigungsschutz stehe. Mach dir keine Sorgen, ich genieße (Teilweise aufgrund von Übelkeit und Kreislaufproblemen) meine erste Schwangerschaft in vollen Zügen. Mach dir keine Sorgen, werdende Mütter stehen immer unter Schutz ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du genießt besonderen Kündigungsschutz ab dem Beginn der Schwangerschaft. Nichts zu sagen weil du über die Probezeit nachdenkst, fällt dir dann halt hinterher auf die Füße.


DerGernwissende 
Beitragsersteller
 27.05.2024, 16:31

Hallo, danke für deine schnelle Antwort. 

min großen und ganzen heißt es einfach das sie mich nicht kündigen können ? 

in 3 Tagen endet meine Probezeit und wenn ich das denen dann sage mit einer Bescheinigung von meinem Arzt bin ich sicher durch ?

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