Zahlt Haftpflichtversicherung für Schäden an Türen in der Mietwohnung?
moin, kurz zum Verständnis: ich komme aus einer toxischen Beziehung. Wir beide stehen (noch) gemeinsam im Mietvertrag. Mein Ex hat Türen und Türrahmen zerstört (habe mich eingeschlossen und er hat die Türen aufgebrochen) dementsprechend gibt es an fast alles Türen ein fetten Schaden. Wir haben die Wohnung kernsaniert bezogen. Ich weiß, dass er nicht versichert ist. Würde meine Haftpflicht dafür aufkommen? Er ist verschwunden ich habe nichts mehr mit ihm zutun, er würde gar nichts dazu beitragen. Habe sorge, aus der Wohnung geschmissen zu werden wenn ich den Vermietern es erzähle und um Rat bete, also bitte ich euch um ernst gemeinte Tipps und Wissen
7 Antworten
Hallo,
das ist tatsächlich eine verzwickte Situation. Dass die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommt und du gegenüber dem Vermieter für die Schäden haftest, wurde in anderen Antworten bereits ausreichend dargelegt. Ich möchte jedoch noch auf andere Punkte eingehen.
Eine Sachbeschädigung an der Mietsache stellt eine schwere Vertragsverletzung dar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das Risiko besteht also in der Tat.
Andererseits müssen Schäden an der Mietsache in der Regel dem Vermieter mitgeteilt werden.
Meines Erachtens kannst du die Schäden auch selbst beheben (lassen). Allerdings muss es danach dem ursprünglichen Zustand entsprechen. Ist das nicht der Fall, hat der Vermieter ggf. Anspruch auf Schadensersatz.
Unabhängig davon kannst du ggf. Schadenersatzansprüche gegenüber deinem Expartner geltend machen. Bitte suche dazu eine Rechtsberatung auf. Außerdem sollte geprüft werden, ob eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung sinnvoll ist. Diese muss jedoch vom Eigentümer der Sache gestellt werden. Da du dich aktuell im Besitz der Mietsache befindest, wird möglicherweise auch eine Anzeige von dir verfolgt. Das übersteigt allerdings meine Rechtskenntnisse.
Eine Haftpflichtversicherung würde bei einem derartigen Schaden jemand schicken, der sich das anschaut, um die Ursache heraus zu finden. In Deinem Fall ist es wohl ziemlich offensichtlich, dass Gewaltanwendung im Spiel ist. Die Versicherung würde nichts bezahlen.
Du und Dein Freund müsst für alle derartigen Schäden dem Vermieter gegenüber haften. Er wird sich das Geld dort holen, wo es noch am ehesten möglich ist. Also vermutlich bei Dir.
Deine Sorge, dass Du aus der Wohnung geschmissen wirst, ist berechtigt, aber da könnte auch helfen, wenn Du offen mit den Vermietern sprichst und Ihnen zusicherst, dass Du den nötigen Schadensersatz auf Heller und Pfenning, bzw. jeden Euro und Cent erstatten wirst.
Wie Du dann an wenigstens anteiliger Kostenbeteiligung durch Deinen Ex kommen könntest, ist dann allein Deine Sache.
Nein, Deine Versicherung kommt dafür nicht auf. Der Schadensverursacher ist dafür in der Pflicht. Außerdem ist der Schaden auch noch vorsätzlich herbei geführt worden.
Nein , dafür bezahlt die Versicherung nicht. Keinen Cent.
Selbst wenn wir davon ausgehen, dass es ein Tarif ist, in dem er mitversichert war, so reguliert die Versicherung keine vorsätzlich herbeigeführten Schäden.