Türrahmen streichen bei Auszug aus Mietwohnung?
hallo, ich ziehe demnächst aus einer Mietwohnung aus, die ich 15 Jahre gemietet hatte.Mein Vermieter verlangt,dass ich die Türrahmen neu streiche.Der professionelle Maler sagt,das sei aufwendig,da der svermieter sie bei meinem Einzug damals nicht fachgerecht grundiert habe und sie daher stellenweise abgeblättert sind.Die Wände,Türen und Böden sind inzwischen einwandfrei gestrichen,geputzt und poliert,Kleinreparaturen ausgeführt.Muss ich wirklich die Türrahmen streichen lassen,oder gehören die als "sowieso-Erneuerung " zur Arbeit des Vermieters?
4 Antworten
... wer Wände und Böden streicht, sollte dann auch die Türen malern.
Wie sieht das denn sonst aus.
Und jeder Vermieter freut sich doch über solche Mieter, die etwas was auch noch richtiges Geld kostet tun, was sie gar nicht müssen!
Ja, Mehrarbeit und Kosten für den Mieter, die einem lieber erspart bleiben 🤦🏻♂️ komm mal klar...
als erstes würde ich ich prüfen ob überhaupt Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter übertragen wurden. Grundsätzlich ist dafür der Vermieter zuständig und die meisten Klausel die hierzu vor 15 in Verträgen verwendet wurden sind durch die neuere Rechtsprechung unwirksam. In dem Fall wäre das eindeutig.
falls er das wirksam getan hat musst du aber nicht für Fehler des Eigentümers oder Vermieters aufkommen. Sinnvoll wäre
Die Instandhaltung der Mietwohnung ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Dieser kann aber nach der Rechtsspr. dem Mieter gewisse Pflichten für Schönheitsreparaturen und Kleinreperaturen dem Mieter übertragen. Ob die jeweilige Klausel im Einzelfall wirksam ist, kann man durch einen Fachmann (z.B. vom Mieterbund) prüfen lassen. Für mich ist das komplette Streichen einer Tür aber schon mehr als eine Bloße Schönheitsreparatur oder Kleinreparatur. Das eine Wohnung nach 15 Jahren Miete nicht mehr ganz so schön wie am Anfang aussieht ist völlig normal und meines Erachtens auch durch die Mietzahlungen abgegolten, sofern es sich um vertragsgemäße Abnutzung handelt.
Wenn du nicht gerade große Lust auf das Streichen der Tür hast, solltest du die Wirksamkeit der Klausel und die Rechtslage durch einen Fachmann prüfen lassen.
Du hast lediglich das zu leisten, wie es beim Einzug auch war, nicht mehr, nicht weniger.