Zahlt die Haftpflicht beim Displayschaden?

5 Antworten

Übernimmt diese den Schaden?

Wenn Dein Kumpel auf seinem Standpunkt beharrt, er wäre nicht Schuld gewesen, dann wird seine Versicherung die Regulierung ablehnen. Du stellst einen Anspruch gegen Deinen Kumpel, dann mußt Du im Zweifelsfall auch beweisen, daß Dein Kumpel schuldhaft gehandelt hat.

Wenn dein Kumpel nicht zahlen will, musst du ihn wohl verklagen. Dafür spielt es aber keine Rolle, ob er eine Privathaftpflichtversicherung hat.

Grundsätzlich ja.

Aber die Haftpflicht reguliert nur den Zeitwert und nicht den Neuwert.

Die Cosmos-Versicherung schreibt dazu: Wann zahlt die Haftpflichtversicherung bei Handy-Schäden?

Sarah hat sich ein exklusives neues Smartphone mit vielen Features geleistet. Das Gerät hatte einen stolzen Preis, und sie hütet es wie ihren Augapfel. Den Nachmittag möchte sie mit ihrem besten Freund Philipp bei ihm zu Hause verbringen. Voller Stolz präsentiert sie ihm ihr neues Telefon. Doch dann stößt Philip in einem unachtsamen Moment gegen Sarahs Arm, und das Handy fällt auf den Boden in der Küche. Das Display bricht – Totalschaden.

Der Kauf von Sarahs Smartphone ist noch nicht lange her, aber die Herstellergarantie greift nur, wenn das Telefon wegen eines Herstellungsfehlers innerhalb der Garantiezeit seinen Geist aufgibt. Selbstverursachte Schäden sind nicht abgedeckt. Für Schäden muss derjenige haften, der dafür verantwortlich ist. Wenn ein Dritter das Handy beschädigt, trägt in der Regel seine Versicherung die Kosten. Die Haftpflichtversicherung übernimmt somit in diesem Fall die Kosten für die Reparatur oder die Ersatzanschaffung.

Noch immer verfügen viele Haushalte in Deutschland nicht über eine Haftpflicht-Police oder haben einen Vertrag mit veralteten Bedingungen. Viele Menschen überblicken den Umfang der Leistungen nicht, die die Haftpflichtversicherung nicht nur beim Handy übernimmt.

Wie Bergfex49

schon sagte - bzw eine Versicherung und ihr Angebot zum Abschließen einer Haftpflicht zitiert hat.

Könnte die Versicherung Greifen und den schaden Regulieren.

Dabei solltest du aber paar Dinge beachten.

[..] sagen wir so, dieses Handy kostet 1500€ und mir ist ein erheblicher Schaden gekommen [...]

1- Du mußt nachweisen das dieses Gerät 1500€ gekostet hat - Also eine Rechnung vorlegen. Die solltest du ja schon zwecks Garantie haben. Und wenn dich das Teil nur 100 gekostet hat weil mit Vertrag wirst du auch nur diese Ersetzt bekommen.

2- Welcher "Erheblicher" Schaden ist dir denn dabei Entstanden? Außer vielleicht einen leichten Herzinfarkt welchen ich sicherlich auch bekommen würde nach dem ich sehen würde das mein 1000€ Handy in Tausend Teile zerspringt. Warst du beim Arzt ? Hast du ein eigenes Geschäft wo du immer erreichbar sein musst und bist es jetzt nicht? Auch das muss du gegenüber der Versicherung Nachweisen .

[...] mein Kumpel wollte nicht zahlen und sagt es sei meine Schuld [...]

Auch das sagt man natürlich , nach dem Motto eh du zahlst mir das jetzt - wer sagt dann klar kein Problem. ?

Nur

3- Sollte man dies nicht der Versicherung mitteilen - weil dein Kumpel so die Sache nicht zugibt und seine Versicherung so mit Sicherheit auf der Seite des Beitragszahlers und nicht auf deiner , ist. Wie es auch GanMar erklärte.

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Dann gibt es noch

4- Eine Versicherung wäre sehr schnell Pleite wenn sie dies Gutgläubig hinnehmen würden und einem jedem das Kaputte Handy zahlen würden.
Versicherungsbetrug ist nun mal kein Kavaliersdelikt . Sie werden den Fall mit Adleraugen prüfen.
Sollte es sich nicht so zugetragen haben - würde ich es mir 2x Überlegen ob ich diesen Schritt gehen möchte.

Insbesondere wenn dein Kumpel, bereits 2 , 3 oder gar 4 solche Fälle der Versicherung gemeldet hat und dabei muss es nicht immer ein Handy sein.

Sollte es dennoch so sein, so sollte dein Freund den Fall der Versicherung Melden dabei die Punkte 1 & 2 meiner Antwort beachten. Der Rest ergibt sich dann aus dem Schriftverkehr mit seiner Versicherung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Neue Medien / Neue Welt / aber altes Problem ;-)

Oponn  11.09.2019, 11:30
Und wenn dich das Teil nur 100 gekostet hat weil mit Vertrag wirst du auch nur diese Ersetzt bekommen.

Das ist falsch.

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Curasanus  11.09.2019, 11:33
@Oponn

Es wird meisten nur der "Zeitwert" ersettz, also je älter das Gerät ist, desto weniger Geld wird gezahlt.

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Oponn  11.09.2019, 11:37
@Curasanus

Nein, es wird immer nur der Zeitwert ersetzt. Das hat allerdings allerdings mit der falschen Vertragsbehauptung so gar nicht zu tun.

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joeysfalsa  11.09.2019, 12:11
@Oponn
Das ist falsch.

Eine Erläuterung dazu wäre nicht Verkehrt.
Wieso sollte eine Versicherung MEHR Bezahlen, als es der Käufer getan hat.!?

Wenn auf der Rechnung ,wegen Vertrag Abschluß und zu Zahlung nur 1€ für dieses Gerät gezahlt wurde - dann wird die Versicherung hier nicht 400 € begleichen. Das wäre ja zu Schön um wahr zu sein.

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Oponn  11.09.2019, 12:14
@joeysfalsa

Na, gerne. Die Versicherung ersetzt den Schaden. Dieser besteht bei einem vollständig zerstörten Gerät nun mal im Wiederbeschaffungswert. Der ist aber eben höher als der eine Euro.

Wenn auf der Rechnung ,wegen Vertrag Abschluß und zu Zahlung nur 1€ für dieses Gerät gezahlt wurde - dann wird die Versicherung hier nicht 400 € begleichen. Das wäre ja zu Schön um wahr zu sein.

Doch wird sie. Und warum das zu schön wäre, um wahr zu sein, erläuterst du auch nicht. Nach deiner Logik, würde sie Schäden an Geschenken gar nicht ersetzen.

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joeysfalsa  11.09.2019, 13:40
@Oponn
[...] Und warum das zu schön wäre, um wahr zu sein, erläuterst du auch nicht.

:D

Klar tue ich das.

Man bekommt Dinge für wenig Geld, sagt dann jemanden - hey hast mein Teil kaputt gemacht und die Versicherung also die Haftpflicht des anderen würde dir den vollen "Wiederbeschaffungswert" bezahlen. Allerdings denke ich es wird eher der Zeit Wert sein und nicht der Wiederbeschaffungswert.

Dann würde ein jeder der sowas macht sich ja fette Beute holen.

Also ich denke nicht das das so simpel sein kann Geld zu machen.

Immerhin muss die Rechnung eingereicht werden - Und wenn da drauf steht Zuzahlung sagen wir mal 100€ Dann ist das teil vom Provider gekauft, welches du dann durch die Vertragskosten von 2 Jahren ab stottern kannst.

Also bezahlt worden sind nur 100€ und die werden auch nur ersetzt. Den Vertrag welcher 2Jahre lang gilt, hast du dennoch an der Backe und kannst weiter zahlen -

Wer sich aber ein Handy im drei Stelligen Bereich leisten kann, der sollte meine ich auch das nötige Kleingeld für eine "Handy" Versicherung haben die sowas deckelt.

Zudem würde ich erstmal den Provider Informieren das er kein Gerät hat - eventuell Greift hier sogar die Garantie?

Soory, Oponn

Aber ich kann mir beim besten Willen nicht Vorstellen das eine Haftpflicht mir den Zeitwert eines 1000€ Handys welches sagen wir mal 1 1/2 Jahr Alt ist ersätzt und zwar zum Straßenpreis welches man jetzt dafür ohne Vertrag hinlegen müsste, wenn ich nur 100€ bezahlt hab.

selbst wenn es noch 500€ wären was das Handy an WERT hat - Muss ich mir ja kein neues Kaufen - Den Vertrag Durch Sonderkündigungsklauseln loswerden und mache so noch Gewinn bei der Sache !?!?!

So einfach werden es die Versicherungstypen den Leuten nicht machen - denn Hey - es ist eine VERSICHERUNG und zahlen - wollen die in der Regel erstmal gar nicht. Da werden die nicht so ein Scheunentor offen lassen.

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Oponn  11.09.2019, 14:28
@joeysfalsa
Man bekommt Dinge für wenig Geld,

Alleine da ist ja deine Grundannahme schon falsch. Man bekommt das Handy ja nicht für wenig Geld. Wie du korrekt festgestellt hast, zahlt man es ja zumindest teilweise mit seinen monatlichen Gebühren ab.

Allerdings denke ich es wird eher der Zeit Wert sein und nicht der Wiederbeschaffungswert.

Das ist das gleiche.

Dann würde ein jeder der sowas macht sich ja fette Beute holen.

Und immer noch fehlt die Begründung, warum das fette Beute wäre. Ich versuche es dir mal zu erläutern: Vor dem Schaden habe ich ein Handy im Wert von 1000€ und kein Geld. Nach dem Schaden habe ich dann 1000€ und kein Handy. Da ist keine fette Beute zu erkennen.

Also bezahlt worden sind nur 100€ und die werden auch nur ersetzt.

Das ist immer noch Unsinn.

Zudem würde ich erstmal den Provider Informieren das er kein Gerät hat - eventuell Greift hier sogar die Garantie?

Was für eine Garantie soll beim fahrlässigen Zerstören eines Gerätes greifen?

Aber ich kann mir beim besten Willen nicht Vorstellen das eine Haftpflicht mir den Zeitwert eines 1000€ Handys welches sagen wir mal 1 1/2 Jahr Alt ist ersätzt und zwar zum Straßenpreis welches man jetzt dafür ohne Vertrag hinlegen müsste, wenn ich nur 100€ bezahlt hab.

Ich kann nichts für deine mangelnde Vorstellungskraft.

selbst wenn es noch 500€ wären was das Handy an WERT hat - Muss ich mir ja kein neues Kaufen - Den Vertrag Durch Sonderkündigungsklauseln loswerden und mache so noch Gewinn bei der Sache !?!?!

Es gibt keine Sonderkündigungsklauseln und somit keinen Gewinn.

So einfach werden es die Versicherungstypen den Leuten nicht machen - denn Hey - es ist eine VERSICHERUNG und zahlen - wollen die in der Regel erstmal gar nicht. Da werden die nicht so ein Scheunentor offen lassen.

Du redest wirr.

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joeysfalsa  11.09.2019, 14:46
@Oponn

Hiermit möchte ich mich bei dir Oponn Entschuldigen.

Es hat mir keine Ruhe gelassen und ich konnte es nicht glauben - ABER du hast wirklich Recht.

Hab soeben im Netz Gesucht und Ich kann es nicht glauben. Selbst wenn man nur 1€ zu zahlt würde die Haftpflicht den Zeitwert des Geräts ersetzten. Also z.b. 600€ Straßenpreis.

WAU.. da bin ich echt Sprachlos.

Eine Sonderkündungsklausel gibt es aber dennoch...

z.b. Kündigung bei defektem Handy

Ich denke das dies hier machbar wäre. Wenn auch mit Hacken.

Auch kann man angeben das man ins Ausland zieht , sich dann aber doch anderes Entscheidet - Denke das dies ebenfalls machbar ist.

[...] Vor dem Schaden habe ich ein Handy im Wert von 1000€ und kein Geld. Nach dem Schaden habe ich dann 1000€ und kein Handy. [...]

Dafür noch einen Vertrag wenn ich diesen nicht Kündige bzw nicht Kündigen kann.

Wenn doch möglich was ich durchaus für machbar halte, dann wäre es schon gute Beute - meinst du nicht?

z.b. 100€ dazu bezahlt - 39€ pro monat *24 = 936,- Vertrag durch Angabe ich ziehe ins Ausland gekündigt und von der Versicherung den Zeitwert von 600€ bekommen.

Ist doch ein netter Deal.

Sei Es drum.

Hätte es nicht geglaubt wenn ich nicht mal etwas gesucht hätte.

Danke für deine Hartnäckigkeit :) und soory - nochmal . man kann nicht alles wissen.

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Oponn  11.09.2019, 14:50
@joeysfalsa
Eine Sonderkündungsklausel gibt es aber dennoch...
z.b. Kündigung bei defektem Handy
Ich denke das dies hier machbar wäre. Wenn auch mit Hacken.

Nein, auch da wäre nichts machbar. Diese Sonderkündigungsrecht gibt es bei einem Sachmangel, der vom Anbieter nicht nachgebessert wird. Mit dem Fall hier hat das gar nichts zu tun.

Wenn doch möglich was ich durchaus für machbar halte, dann wäre es schon gute Beute - meinst du nicht?

Erst fehlt dir das Vorstellungsvermögen, jetzt hast du zu viel davon. Das ist natürlich nicht machbar.

z.b. 100€ dazu bezahlt - 39€ pro monat *24 = 936,- Vertrag durch Angabe ich ziehe ins Ausland gekündigt und von der Versicherung den Zeitwert von 600€ bekommen.

Das ist kein Kündigungsgrund.

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joeysfalsa  11.09.2019, 14:54
@Oponn

Ne da hast du mich falsch verstanden..

Ich meinte zwar auch das mit dem Defekt aber ich denke mit dem Auslands umzug wäre man da besser dran.

Also angeben das man umzieht - und wenn der Vertrag gekündigt ist - ahhh hab mich doch anderes Entschieden. Soory :)

Also ich denke schon das es da Türen gibt welche man sich öffnen kann.

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Oponn  11.09.2019, 14:56
@joeysfalsa
Also angeben das man umzieht - und wenn der Vertrag gekündigt ist - ahhh hab mich doch anderes Entschieden. Soory :)

Nochmal: Der Umzug ist kein Grund für eine Kündigung außerhalb der vereinbarten Fristen.

Also ich denke schon das es da Türen gibt welche man sich öffnen kann.

In der Realität nicht.

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