Schultablet getreten, Haftpflicht verischert?

4 Antworten

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Wenn die Haftpflichtversicherung davon etwas hätte übernehmen sollen, müsste der Schaden wenigstens SOFORT gemeldet werden.

jetzt gibst du entweder ein intaktes Tablet ab, oder deine Eltern zahlen den Zeitwert.

Das wird jetzt problematisch, da Schäden der Versicherung umgehend zu melden sind, was ihr nicht gemacht habt.


Skriptonits 
Fragesteller
 24.06.2022, 22:34

Den Schaden habe ich sofort der Schule gemeldet.

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Wer übernimmt den Schaden?

Weder du noch dein Vater, zumindest nach deiner Schilderung trifft dich kein Verschulden. Warum hat denn der Computer ein Jahr lang (anstandslos) funktioniert?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Skriptonits 
Fragesteller
 24.06.2022, 22:36

Den schaden habe ich sofort der Schule gemeldet. Danach musste ich solange ohne ihn auskommen.

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Achtung wegen Datum des Geschehens, beim melden: Denn Schaden muss man innerhalb ner Frist melden.


Skriptonits 
Fragesteller
 24.06.2022, 22:34

Den schaden habe ich sofort der Schule gemeldet.

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Kanimose  24.06.2022, 22:54
@Skriptonits

Das ist Käse.

Denn dann kannst du der Haftpflichtvers. kein neueres Datum nennen, um noch in der Meldepflichtzeit zu bleiben. Warum habt ihr es nicht sofort der Haftpflicht gemeldet?

Hoffentlich hast du jetzt ne dichte, stabile Schraubbox für dein nasses Frühstück.

Versuch dein Glück, ob die Schule das defekte Gerät akzeptiert. Vielleicht hat die Schule ne Versicherung für solche Schäden.

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wattdennnu2  25.06.2022, 19:31
@Kanimose

Seine Haftpflichtversicherung greift nicht, weil kein Verschulden vorliegt!

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Kanimose  25.06.2022, 19:44
@wattdennnu2

Hm. Versteh ich jetzt nicht. Denn auch bei einem nichtgesicherten Blumentopf, der einem Schaden zufügt, zahlt die Familienhaftpflicht. Hatte ich mal gelesen.

Als 1 Dachfesterglas mal gerissen war, von selber, zahlte die Familienhaftpflicht die Glasscheibe plus einkitten vom Glaser, wo ich den Fensterflügel abgegeben hatte. Da gab es weder nen Schuldigen noch Schuldzuweisung.

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wattdennnu2  25.06.2022, 21:46
@Kanimose

Beim ersten Absatz liegt ein Verschulden vor (nicht gesicherter Blumentopf), also greift die Haftpflichtversicherung.

Beim zweiten Absatz hat der Sachbearbeiter der Versicherung mächtig gepennt, oder du willst mich auf dem Arm nehmen. Oder du verwechselst Haftpflicht- mit Hausratversicherung

Letzteres bin ich hier zur Genüge gewohnt.....

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DerHans  28.06.2022, 12:40

Einfach eine anderes Schadendatum der Versicherung anzugeben, ist glatter Betrug

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Kanimose  28.06.2022, 20:39
@DerHans

Sie hatte es doch sofort in der Schule schon gemeldet. Ist doch dann jetzt zu spät.

Ach weisst du, ich hab so viel im Leben gehört, da wär ein I Phone Taschengeld gewesen für die Vers.

Ich hab Erleuchtung, bin rechtschaffen.

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