Schultablet getreten, Haftpflicht verischert?
Moin moin,
wir haben in der schule Schultablets bekommen, an einem Tag war mein schultablett in meiner tasche unter anderem waren da auch bücher und mein Frühstück was aus müsli und milch bestand. Als ich zum Sekretariat ging um etwas zu holen und wieder zurück kam bemerkte ich das meine tasche meter weit weg lag.
Die tasche wurde anscheinend wegegtreten ( beim rennen, spielen im Klassenzimmer )Die tasche war nass voller milch und das Laptop hatte viel schaden abbekommen.
1 jahr später( jetzt ) muss ich das Tablet zurückgeben. Wer übernimmt den schaden ? Mein vater ist Haftpflicht Versichert wo ich auch drinn bin.
danke für jede Antwort
Gruß
4 Antworten
Wenn die Haftpflichtversicherung davon etwas hätte übernehmen sollen, müsste der Schaden wenigstens SOFORT gemeldet werden.
jetzt gibst du entweder ein intaktes Tablet ab, oder deine Eltern zahlen den Zeitwert.
Das wird jetzt problematisch, da Schäden der Versicherung umgehend zu melden sind, was ihr nicht gemacht habt.
Wer übernimmt den Schaden?
Weder du noch dein Vater, zumindest nach deiner Schilderung trifft dich kein Verschulden. Warum hat denn der Computer ein Jahr lang (anstandslos) funktioniert?
Den schaden habe ich sofort der Schule gemeldet. Danach musste ich solange ohne ihn auskommen.
In Ordnung. Dann hast du nicht zu zahlen, ebenso dein Vater.
Achtung wegen Datum des Geschehens, beim melden: Denn Schaden muss man innerhalb ner Frist melden.
Einfach eine anderes Schadendatum der Versicherung anzugeben, ist glatter Betrug
Das ist Käse.
Denn dann kannst du der Haftpflichtvers. kein neueres Datum nennen, um noch in der Meldepflichtzeit zu bleiben. Warum habt ihr es nicht sofort der Haftpflicht gemeldet?
Hoffentlich hast du jetzt ne dichte, stabile Schraubbox für dein nasses Frühstück.
Versuch dein Glück, ob die Schule das defekte Gerät akzeptiert. Vielleicht hat die Schule ne Versicherung für solche Schäden.
Seine Haftpflichtversicherung greift nicht, weil kein Verschulden vorliegt!
Hm. Versteh ich jetzt nicht. Denn auch bei einem nichtgesicherten Blumentopf, der einem Schaden zufügt, zahlt die Familienhaftpflicht. Hatte ich mal gelesen.
Als 1 Dachfesterglas mal gerissen war, von selber, zahlte die Familienhaftpflicht die Glasscheibe plus einkitten vom Glaser, wo ich den Fensterflügel abgegeben hatte. Da gab es weder nen Schuldigen noch Schuldzuweisung.
Beim ersten Absatz liegt ein Verschulden vor (nicht gesicherter Blumentopf), also greift die Haftpflichtversicherung.
Beim zweiten Absatz hat der Sachbearbeiter der Versicherung mächtig gepennt, oder du willst mich auf dem Arm nehmen. Oder du verwechselst Haftpflicht- mit Hausratversicherung
Letzteres bin ich hier zur Genüge gewohnt.....
Den Schaden habe ich sofort der Schule gemeldet.