Youtube und Arbeitgeber?

4 Antworten

Schaue in deinen Arbeitsvertrag. Dort ist es idR geregelt.

Steht dort nicht muss idR auch nichts gemeldet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Solange die Arbeit davon nicht betroffen ist, heißt weder vom Thema die Arbeit berührt noch Zeiltlich einen Einfluss auf die Arbeit hat geht es den Arbeitgeber eigentlich nichts an

Es wäre natürlich besser dies vorher zu klären bzw ihm zu melden.

Und sieht er das irgendwie anhand meiner Einnahmen?

Verstehedie Frage nicht!

Wie soll dein Arbeitgeber in dein Gewerbe einblick haben ?

Ok natürlich gibt's einiges vorher zu beachten

  • Gewerbe Anmeldung
  • Finanzamt Anmeldung
  • Krankenkasse Meldung

Wobei ich sehr bezweifle dass du in deiner Freizeit neben Full time Job wirklich viel geld verdienst

Die Ruhezeiten für die Arbeit müsstet du ja eigentlich einhalten um Fit zu sein.

Nur am WE kannst du auch kaum viel für Youtube arbeiten.

Der Frage nach,könnte man meinen du bist noch ein "Pubertier"

Damit entfällt dann wohl eh alles.

Denn Gewerbe wird man Dir unter 18j kaum genehmigten,schon gar nicht für Pseudogewerbe mit denen mal viel Kohle macht ohne hohen Zeiteinsatz

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutes SEO ist wichtig für Google Suchergebnisse

Manche Arbeitgeber verlangen, über Nebenbeschäftigungen ihrer MiarbeiterInnen informiert zu werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Hi,

es kommt darauf an ....

Das kannst du dir auf YouTube ansehen.

https://www.youtube.com/watch?v=6NRXFmQzWPI&t=316s


Noahb561 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 01:06

Also muss ich meinen Arbeitgeber nicht über meinen Youtube Kanal informieren wenn dies nicht im Arbeitsvertrag drin steht

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herja  11.07.2024, 11:33
@Noahb561

So pauschal ist das nicht richtig.

Es gibt Situationen, wo es besser ist, deine Nebentätigkeit deinem AG mitzuteilen.

Während des Erholungsurlaubes darfst Du grundsätzlich keine Nebentätigkeit ausüben, die den Erholungszweck beeinträchtigt (§ 8 BUrlG). Einen solchen Nebenjob während des Urlaubs darf Dein Arbeitgeber verbieten.

Bist Du krankgeschrieben, darfst Du auch Deinen Nebenjob nicht ausüben, wenn dadurch der Heilungsprozess beeinträchtigt wird.

Du darfst deinen Nebenjob nicht bei der Konkurrenz ausüben.

Allerdings darf durch die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt werden. So darfst Du keinen Nebenjob ausüben, wenn das Nachteile für den Hauptarbeitgeber bedeutet. Im Umkehrschluss dürfen Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur untersagen, wenn ihre berechtigten Interessen durch den Nebenjob des Mitarbeiters verletzt sind. Jedem Verbot muss eine Abwägung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen vorausgehen.

u. s. w.

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