Würde ich Wohngeld bekommen?
hallo ich bin 19 Jahre alt mache meine erste Ausbildung und mache nebenbei noch einen Minijobs auf 520 Euro Basis ich verdiene in meiner Ausbildung 600 netto und habe 250 Euro Kindergeld und würde BAB nur 33 Euro bekomme und im 2 Lehrjahr dann garnichts mehr…
denkt ihr mir würde Wohngeld zustehen meine Eltern verdienen nichts und ich komme kaum über die Runde. Und wieviel wäre das ungefähr bei 600 Euro warm Miete ?
4 Antworten
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Nein
Selbst wenn Du dann in deiner Erstausbildung auf Grund deiner Nettovergütung keinen BAB - Anspruch mehr hast, hättest Du zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf und auch dann bist Du von Wohngeld ausgeschlossen.
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Da du BAB bekommst, dir also dem Grunde nach BAB zusteht (auch wenn du im zweiten Lehrjahr nichts bekommst), hast du keinen Anspruch auf Wohngeld.
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600 + 250 + 520 (bzw. 538) = 1370 Euro... Günstigere Wohnung suchen? WG Zimmer nehmen? Wieder bei den Eltern einziehen? Plus nochmal 150 EUR im zweiten Lehrjahr.
Härtefalldarlehen beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/leistungen-auzubildende
Geld leihen.
Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
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Es gibt nichts günstigeres bei mir außerdem sind die wg Zimmer so teuer wie meine Wohnung die ich bezahle meine Eltern haben keinen Platz mehr für mich und ich muss noch Schulden für mein Auto abbezahlen weil ich mir natürlich nicht direkt eins kaufen konnte dann noch mein Führerschein plus Sprit kosten zur Arbeit plus essen und Geld für die Waschmaschine im Keller
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Wenn du mindestens eine Zweizimmerwohnung hast: Mitbewohner suchen.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-der-Vermieter-Ja-sagen-muss-article19787689.html
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Deine Schulden werden nicht berücksichtigt und wenn Du auf das Auto angewiesen bist, wäre dein möglicher Anspruch auf BAB - mit 600 Euro Nettovergütung ganz sicher höher als nur 33 Euro, wenn deine Eltern nicht leistungsfähig wären.
Denn die Fahrkosten würden beim BAB - auch entsprechend berücksichtigt.
Hast Du denn schon einen kostenlosen BAB - Rechner aus dem Internet genutzt ?
Könntest es dann nur mit einem Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter versuchen, unter Umständen würde da noch eine sogenannte Aufstockung gezahlt, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen inkl. Kindergeld deinen Bedarf nach dem SGB - l nicht decken könntest.
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Dann hat der Rechner sicher auch angegeben, was deine Eltern durch ihre Leistungsfähigkeit an Unterhalt an dich zahlen müssten !
Deshalb auch nur ein möglicher Anspruch von 33 Euro.
Wenn Du in angemessener Zeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln deinen Ausbildungsbetrieb erreichen kannst, dann müssen auch die Fahrkosten mit dem eigenen KFZ - entsprechend der SGB - lll Verordnungen berücksichtigt werden.
Geht man nur von deiner Nettovergütung und dem Kindergeld aus und dein Auszug wäre auf Grund der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig oder von den Eltern gewollt gewesen, dann stünde dir bei Keistungsfähigkeit der Eltern abzüglich des BAB - Anspruchs und einem pauschalen Freibetrag von 100 Euro auf deine Nettovergütung noch Unterhalt zu.
Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, stünde dir derzeit theoretisch bei Leistungsfähigkeit der Eltern min. 930 Euro an Unterhalt zu.
Bei 600 Euro Nettovergütung blieben nach Abzug der 100 Euro Freibetrag noch max. 500 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig + 250 Euro Kindergeld und mögliche 33 Euro BAB - hättest Du dann ggf.um die 783 Euro anrechenbares Einkommen.
Dann müssten deine Eltern theoretisch noch min.um die 147 Euro an Unterhalt zahlen.
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Das wären dann aber auch nur 150 Euro Bruttovergütung mehr, also um die 100 Euro Nettovergütung mehr, insgesamt käme man dann auf etwa 700 Euro Nettovergütung.
Dann läge ein möglicher BAB - Anspruch unter Berücksichtigung von Fahrkosten für das notwendige KFZ - auch höher als nur 33 Euro, wenn die Eltern nicht leistungsfähig wären.
Außerdem wird für die Berechnung eines möglichen BAB - Anspruchs die Vergütung der ersten 18 Monate laut Azubivertrag berücksichtigt, macht also erst einmal im Durchschnitt weniger aus.
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denkt ihr
Spielt keine Rolle, da Ansprüche vom Gesetzgeber generiert werden.
Bei BAB-Bezug gibt es meines Wissens nach kein Wohngeld.
Eventuell mit BAB und Bürgergeld aufstocken.
600 € plus 520 € plus 250 € sind doch schon ganz nett.
Anspruch auf Bürgergeld könnte eng werden.
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Hast wohl in Bezug auf BAB - und Bafög in Verbindung mit einem Anspruch auf Wohngeld doch etwas gelernt ?
Noch etwas das Du abspeichern solltest, allein wohnend ist man nicht nur dann von Wohngeld ausgeschlossen, wenn man tatsächlich BAB - oder Bafög - bekommt, sondern auch dann , wenn man keines bekommt, aber dem Grunde nach Anspruch darauf hätte.
Also nur deshalb nicht bekäme, weil die Eltern ein zu hohes Einkommen hätten bzw.das Kind selber eine zu hohe Nettovergütung, oder bei Bafög - auch ein zu hohes Vermögen.
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Ja aber diesen minijob habe ich nicht als Sicherheit die könnten mich wie im Vertrag steht immer kündigen
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Soweit du einen alleinigen Haushalt bildest, besteht kein Wohngeldanspruch. Ein ergänzender Anspruch auf Bürgergeld wäre zu prüfen.
ich habe kein bab und im 2 lerjahr würde ich garkeine bab mehr bekommen weil ich mit 750 netto anscheinend genug verdiene