Würde ich Wohngeld bekommen?

4 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Nein

Selbst wenn Du dann in deiner Erstausbildung auf Grund deiner Nettovergütung keinen BAB - Anspruch mehr hast, hättest Du zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf und auch dann bist Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Von Experte isomatte bestätigt

Da du BAB bekommst, dir also dem Grunde nach BAB zusteht (auch wenn du im zweiten Lehrjahr nichts bekommst), hast du keinen Anspruch auf Wohngeld.


Neele772 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 22:35

ich habe kein bab und im 2 lerjahr würde ich garkeine bab mehr bekommen weil ich mit 750 netto anscheinend genug verdiene

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Kessie1  05.07.2024, 22:36
@Neele772

Dem Grunde nach hast du Anspruch auf BAB. Dabei ist es egal ob du BAB bekommst oder nicht. Aber das schließt Wohngeld eben generell aus.

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Neele772 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 22:39
@Kessie1

Und was kann man dann tun wenn ich am Ende bin ich gebe nicht viel aus und habe sogar noch ein Minijobs angenommen mehr Zeit habe ich auch nicht für andere Jobs so kann das ja nicht angehen

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Neele772 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 22:50
@Kessie1

Es gibt nichts günstigeres bei mir außerdem sind die wg Zimmer so teuer wie meine Wohnung die ich bezahle meine Eltern haben keinen Platz mehr für mich und ich muss noch Schulden für mein Auto abbezahlen weil ich mir natürlich nicht direkt eins kaufen konnte dann noch mein Führerschein plus Sprit kosten zur Arbeit plus essen und Geld für die Waschmaschine im Keller

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Neele772 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 22:52
@Kessie1

Aber trotzdem danke für deine Hilfe

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isomatte  06.07.2024, 05:00
@Neele772

Deine Schulden werden nicht berücksichtigt und wenn Du auf das Auto angewiesen bist, wäre dein möglicher Anspruch auf BAB - mit 600 Euro Nettovergütung ganz sicher höher als nur 33 Euro, wenn deine Eltern nicht leistungsfähig wären.

Denn die Fahrkosten würden beim BAB - auch entsprechend berücksichtigt.

Hast Du denn schon einen kostenlosen BAB - Rechner aus dem Internet genutzt ?

Könntest es dann nur mit einem Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter versuchen, unter Umständen würde da noch eine sogenannte Aufstockung gezahlt, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen inkl. Kindergeld deinen Bedarf nach dem SGB - l nicht decken könntest.

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Neele772 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 15:04
@isomatte

Ich habe den bab berechnet benutzt wo 33 Euro bei raus kommen fahrgeld würde ich keins bekommen weil ich von meiner Arbeit ein 49 Euro Ticket habe aber bei mir fahren halt kaum Buse lang

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isomatte  06.07.2024, 15:40
@Neele772

Dann hat der Rechner sicher auch angegeben, was deine Eltern durch ihre Leistungsfähigkeit an Unterhalt an dich zahlen müssten !

Deshalb auch nur ein möglicher Anspruch von 33 Euro.

Wenn Du in angemessener Zeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln deinen Ausbildungsbetrieb erreichen kannst, dann müssen auch die Fahrkosten mit dem eigenen KFZ - entsprechend der SGB - lll Verordnungen berücksichtigt werden.

Geht man nur von deiner Nettovergütung und dem Kindergeld aus und dein Auszug wäre auf Grund der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig oder von den Eltern gewollt gewesen, dann stünde dir bei Keistungsfähigkeit der Eltern abzüglich des BAB - Anspruchs und einem pauschalen Freibetrag von 100 Euro auf deine Nettovergütung noch Unterhalt zu.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, stünde dir derzeit theoretisch bei Leistungsfähigkeit der Eltern min. 930 Euro an Unterhalt zu.

Bei 600 Euro Nettovergütung blieben nach Abzug der 100 Euro Freibetrag noch max. 500 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig + 250 Euro Kindergeld und mögliche 33 Euro BAB - hättest Du dann ggf.um die 783 Euro anrechenbares Einkommen.

Dann müssten deine Eltern theoretisch noch min.um die 147 Euro an Unterhalt zahlen.

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Kessie1  06.07.2024, 22:22
@isomatte

Im zweiten Lehrjahr gibt es wohl noch 150 EUR mehr und somit hat sich das (fast) erledigt.

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isomatte  07.07.2024, 03:13
@Kessie1

Das wären dann aber auch nur 150 Euro Bruttovergütung mehr, also um die 100 Euro Nettovergütung mehr, insgesamt käme man dann auf etwa 700 Euro Nettovergütung.

Dann läge ein möglicher BAB - Anspruch unter Berücksichtigung von Fahrkosten für das notwendige KFZ - auch höher als nur 33 Euro, wenn die Eltern nicht leistungsfähig wären.

Außerdem wird für die Berechnung eines möglichen BAB - Anspruchs die Vergütung der ersten 18 Monate laut Azubivertrag berücksichtigt, macht also erst einmal im Durchschnitt weniger aus.

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denkt ihr

Spielt keine Rolle, da Ansprüche vom Gesetzgeber generiert werden.

Bei BAB-Bezug gibt es meines Wissens nach kein Wohngeld.

Eventuell mit BAB und Bürgergeld aufstocken.

600 € plus 520 € plus 250 € sind doch schon ganz nett.

Anspruch auf Bürgergeld könnte eng werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

isomatte  06.07.2024, 10:35

Hast wohl in Bezug auf BAB - und Bafög in Verbindung mit einem Anspruch auf Wohngeld doch etwas gelernt ?

Noch etwas das Du abspeichern solltest, allein wohnend ist man nicht nur dann von Wohngeld ausgeschlossen, wenn man tatsächlich BAB - oder Bafög - bekommt, sondern auch dann , wenn man keines bekommt, aber dem Grunde nach Anspruch darauf hätte.

Also nur deshalb nicht bekäme, weil die Eltern ein zu hohes Einkommen hätten bzw.das Kind selber eine zu hohe Nettovergütung, oder bei Bafög - auch ein zu hohes Vermögen.

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Neele772 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 15:02

Ja aber diesen minijob habe ich nicht als Sicherheit die könnten mich wie im Vertrag steht immer kündigen

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Soweit du einen alleinigen Haushalt bildest, besteht kein Wohngeldanspruch. Ein ergänzender Anspruch auf Bürgergeld wäre zu prüfen.