Anspruch auf Wohngeld bei Ausbildung nach abgeschlossenem Studium?
Hallo,
ich habe ein abgeschlossenes Studium und habe im August eine Ausbildung angefangen und werde im November umziehen, da meine Arbeitsstelle weit von meinem Wohnort entfernt ist.
Ich habe gelesen, dass man kein BAB bekommt, wenn dies die 2.Ausbildung ist.
Deswegen wollte ich Wohngeld beantragen, die Frage ist ob ich BAB vorher beantragen muss, um einen Ablehnungsbescheid vorlegen zu können oder reicht einfach eine Begründung, dass ich aufgrund einer 2. Ausbildung kein BAB bekommen würde?
Bin über jede Antwort dankbar.
Viele Grüße
6 Antworten
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Es muss ein Antrag auf BAB - gestellt werden, denn nur so kann geklärt werden ob ein Anspruch besteht oder nicht, da kommt es ggf.auf dein Studium und deine jetzige Ausbildung an, die dich dann evtl.doch dazu berechtigt BAB - zu bekommen bzw.zumindest dem Grunde nach einen Anspruch darauf zu haben.
Was hast du denn an Netto Vergütung, wie alt bist du und was kostet dann deine Wohnung warm ?
Denn selbst wenn du keinen Anspruch dem Grunde nach auf BAB - haben würdest und dir theoretisch Wohngeld zustehen würde, käme es auf die Höhe deines Einkommens an.
Für das Wohngeld benötigt man nämlich ein Mindesteinkommen von 80 % des Bedarfs nach dem SGB - ll, dass wären z.B. bei einem Single derzeit min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine Warmmiete und davon bräuchte man dann min.80 %.
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Dann gibt es ja schon einmal kein Kindergeld mehr !
Selbst wenn du dann dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB - wegen dem abgeschlossenen Studium hättest, würdest du keinen Anspruch auf Wohngeld haben, weil du dann das benötigte Mindesteinkommen nicht erreichen würdest.
Du hättest dann ja einen Bedarf von min.derzeit 424 € Regelbedarf + 430 € Warmmiete = 854 €.
Bei min.80 % würdest du auf rund 690 € pro Monat kommen müssen.
Müsstest dir dann entweder einen Nebenjob suchen, oder versuchen das du beim Jobcenter eine ALG - 2 ( Hartz - lV ) Aufstockung zu deiner Vergütung bekommst.
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http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hilfen
WohngeldZunächst musst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Wenn Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) abgelehnt wird, weil du oder deine Eltern zu viel verdienen, kannst du kein Wohngeld beantragen!
Wohngeld kannst du nur beantragen, wenn dir Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) „dem Grunde nach“ nicht zusteht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn du deine zweite Ausbildung machst. Nur in diesem Fall haben volljährige Azubis, die am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet haben und sie selber bezahlen müssen, gute Chancen Wohngeld zu erhalten. Den Antrag auf Wohngeld musst du bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich deine Wohnung befindet.
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Danke für deine Antwort. Achso, wenn meine Eltern zu viel verdienen, kann ich auch kein Wohngeld beantragen? Aber was ist, wenn beides zutrifft, dass meine Eltern zu viel verdienen und es meine 2. Ausbildung ist.
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das gilt natürlich nur, wenn Deine Eltern für die Ausbildung aufkommen müssten
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Wenn sich deine zweite Ausbildung nicht auf dein Studium bezieht, dann würde es eine Zweitausbildung sein und deine Eltern sind aber nur verpflichtet dir eine Erstausbildung zu ermöglichen, vorausgesetzt das sie das durch Leistungsfähigkeit auch könnten.
Würde sich deine Zweitausbildung aber auf dein Studium beziehen, dann würde deine zweite Ausbildung in dem Sinn keine zweite Ausbildung sein, sondern es würde sich noch um deine Erstausbildung handeln und dann würden deine Eltern weiterhin für deinen Unterhalt zuständig sein und dann würdest du zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - haben und würdest vom Wohngeld ausgeschlossen sein.
Selbst wenn du dann auf Grund von zu hohem Einkommen deiner Eltern oder deines eigenen Einkommens kein BAB - bekommen würdest.
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Eine erste berufsqualifizierende Ausbildung verhindert zuverlässig den Anspruch auf BAB.
Tatsächlich scheinen die Wohngeld Ämter unterschiedlich vorzugehen. die eine Wohngeld an Ämter gehen aufgrund der offensichtlichen Aktenlage, davon aus dass eine Ausbildungsförderung nach BAB "dem Grunde nach" nicht vorliegen kann, das andere Amt will tatsächlich den Ablehnungsbescheid haben.
Kontaktaufnahme- anrufen.
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Da das erste keine Ausbildung im dualen System war, hast du dem Grunde nach Anspruch auf BAB. Ein Wohngeldantrag würde daher abgelehnt.
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Hallo,
es muss nicht sein, dass BAB abgelehnt wird - kommt auch drauf welches Studium es war und welche Ausbildung es ist. Das eine war ja ein Studium und war somit gar nicht BAB-förderfähig...
Ablehnungsbescheid für Wohngeld brauchst du, da reicht keine informelle Begründung deinerseits.
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Sofern der Abschluss eine Qualifizierung nachdem DQR ist, gilt das als Erstausbildung.
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Ein weiterer Ausbildungsabschnitt der inhaltlich aufbaut aber gibt nicht als Zweitausbildung, sondern Teil der Erstausbildung. Darauf will ich hinaus.
Danke für deine Antwort. Ich bin 29 Jahre alt, bekomme 520 € netto und meine Wohnung würde 430 € warm kosten.