Worauf sollte man als Tiefgaragenstellplatzvermieter achten?
- Sollte der Interessent die Tiefgarage besichtigen, Selbstauskunft ausfüllen, Lohnabrechnungen schicken und Schufa bereitstellen ?
In Mietvertragsexemplaren ist oft die Rede von Nebenkosten. Soll man da die Grundsteuer pauschal oder nach Abrechnung ankreuzen? Welche Kündigungsfrist soll man auswählen? Ist die Höhe der Kaution auch hier begrenzt auf 3 Monatsmieten?
5 Antworten
Es gilt das Gewerbemietrecht.
Eine Tiefgarage ist keine Wohnung sondern eine Gewerbeeinheit. Die Mehrwertsteuer ist nicht unbedingt notwendig. Es gilt aber das Gewerbemietrecht.
Ist die Höhe der Kaution auch hier begrenzt auf 3 Monatsmieten?
Fraglich, ob überhaupt eine Kaution gerechtfertigt ist, was soll überhaupt abgesichert werden?
- Sollte der Interessent die Tiefgarage besichtigen, Selbstauskunft ausfüllen, Lohnabrechnungen schicken und Schufa bereitstellen ?
Besichtigen wäre schon durchaus sinnvoll; der Rest kann unterbleiben, sofern es sich nur um einen Platz für unter € 100 / Monat handelt.
In Mietvertragsexemplaren ist oft die Rede von Nebenkosten.
Die zulässigen Nebenkosten, die halt kalkulatorisch anfallen.
Dann ist fristlos zu Kündigen. Eine Räumung wird in der Regel nicht nötig, da ohnehin nur ein Kraffahrzeug abgestellt werden darf und dieses schnell entfernt werden kann.
Bei einem einzelnen Tiefgaragenmietvertrag, der nicht einen Wohnungsmietvertrag gekoppelt ist, scheint mir das ein wenig zu viel Aufwand.
Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, und die Miete wird auch überschaubar sein, da braucht es sowas nicht.
Ich kann deine Frage nicht direkt beantworten, hätte da aber eine andere.
Benötigt man für eine Stellplatz Anmietung allen ernstes eine Schufaauskunft und Lohnabrechnungen? Es ist ein Stellplatz und keine 3 Zimmer Wohnung.
Lohnabrechnung und Schufa für einen Tiefgaragenstellplatz... ;-)
Auch wenn man an einen privaten Mieter vermietet als privater Vermieter?