Wohnungsgeberbestätigung Kopie oder Original?

5 Antworten

Aus dem gleichen Grund, warum ein Kreditinstitut Weisungen per Email nicht akzeptiert, wird das EMA einen einfachen Ausdruck solch einer erst recht nicht akzeptieren: vor Fälschungen nicht sicher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Kopie reicht natürlich nicht

a) kann man die manipulieren

b) könnte sie ja mehrfach genutzt werden

Nach meiner Sichtweise erwartet das EMA ein Original mit eigenhändiger Unterschrift des Vermieters.


anitari  09.08.2019, 18:12

Dafür gibt es keine Vorschrift.

Mein Vermieter ließ mir eine Bestätigung per Mail zukommen, diese auszudrucken und vorzulegen müsste ausreichend sein, denke ich?

Reicht.

Was muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten?

Das Bundesmeldegesetz definiert klar, welche Informationen in der Wohnungsgeberbestätigung enthalten sein müssen:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der neuen Bewohner
  • Information, ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt

https://ratgeber.immowelt.de/a/richtig-um-und-anmelden-die-wichtigsten-fragen-zum-bundesmeldegesetz.html#c19351

Also reicht auch ein Ausdruck oder Kopie!

Woher ich das weiß:Recherche