Wohnungsgeberbestätigung Kopie oder Original?
Hallo Community,
im Rahmen der Anmeldung einer Wohnung muss dem Bürgeramt verpflichtend eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Bevor ich den Kundenservice belästige, der sowieso ausgelastet ist, frage ich euch: Reicht eine Kopie oder muss das Original vorgelegt werden? Mein Vermieter ließ mir eine Bestätigung per Mail zukommen, diese auszudrucken und vorzulegen müsste ausreichend sein, denke ich?
MfG
6 Antworten
Mein Vermieter ließ mir eine Bestätigung per Mail zukommen, diese auszudrucken und vorzulegen müsste ausreichend sein, denke ich?
Reicht.
Aus dem gleichen Grund, warum ein Kreditinstitut Weisungen per Email nicht akzeptiert, wird das EMA einen einfachen Ausdruck solch einer erst recht nicht akzeptieren: vor Fälschungen nicht sicher.
Nach meiner Sichtweise erwartet das EMA ein Original mit eigenhändiger Unterschrift des Vermieters.
Eine Kopie reicht natürlich nicht
a) kann man die manipulieren
b) könnte sie ja mehrfach genutzt werden
Versuch macht klug!