Darf mein Vermieter den Umzug in eine größere Wohnung ablehnen?
Ich lebe seit 14 Jahren in einer 1 Zimmer Wohnung. Ich habe also kein separates Schlafzimmer. Nun möchte ich in eine 2 Zimmer Wohnung umziehen. Der Vermieter lehnt dies jedoch ab mit der Begründung ich könnte mir die dann höhere Miete nicht leisten. Ich dachte ich höre nicht richtig.
Darf der Vermieter das?
Es handelt sich um eine Wohnungsgenossenschaft und bei Einzug habe ich Genossenschaftsanteile gekauft und damit ein lebenslanges Wohnrecht und auch gewisses Mitspracherecht.
Die andere Wohnung ist vom gleichen Vermieter?
Ja.
18 Antworten
Der Vermieter allein bestimmt wer in seine Wohnungen einzieht....Wieso sollte er das nicht dürfen? Ausziehen darfst du mit Kündigungsfrist immer, aber es besteht kein Anrecht auf die andere Wohnung
Also mit Wissen der Nachfrage:
Du hast doch kein Anrecht darauf, eine andere Wohnung vom Vermieter zu erhalten? Das ist immer noch seine Entscheidung...
Schimpft sich "Vertragsfreiheit"
Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts [1] [2] als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
Der Vermieter hat natürlich jegliches Recht, seine andere Wohnung an den zu vermieten, an den er will.
Ihr habt einen Vertrag über die 1-Zimmer-Wohnung. Nicht über die 2-Zimmer-Wohnung. Der Vermieter (als die eine Vertragspartei) ist natürlich nicht gezwungen, den gültigen Vertrag zu beenden und einen neuen abzuschließen, nur weil das du (also die zweite Vertragspartei) so willst...
Sollte deine Frage aber mehr darauf abzielen, ob er sagen darf, dass du dir die Wohnung nicht leisten kannst: Ich sehe da jetzt keine Beleidigung darin, wüsste also nicht, wieso er das nicht sagen dürfte...
Kannst du dir denn die Miete leisten?
Wäre eine Wohnung frei und würde jemand dein Wohnung übernehmen?
Dir bleibt es unbenommen fristgerecht zu kündigen und dir eine neue Wohnung (ggf auch woanders) zu suchen.
Sie dürfen fristgerecht kündigen und ein neues Mietverhältnis eingehen.
lehnt dies jedoch ab mit der Begründung ich könnte mir die dann höhere Miete nicht leisten. Ich dachte ich höre nicht richtig.
Darf der Vermieter das?
Klar darf er das.
Gibt es Gründe für das, was Du von Deinem Vermieter gehört hast ?