Was darf ich noch alles aus der Wohnung meiner verstorbenen Mutter holen?
Hey Leute meine Mutter ist letzten Donnerstag verstorben und ich würde mir gerne ein paar Kleinigkeiten holen als Andenken dürfte ich das ohne das Erbe anzutreten ?
8 Antworten
Nein. Rosinen picken geht nicht. Wenn Du das Erbe nicht annimmst (weil es überschuldet ist), dann darfst Du leider gar nichts holen. Wenn es um Erinnerungsstücke geht, kann man mit dem Nachlassverwalter reden. Aber einfach hingehen und was rausholen, kann Ärger bringen.
NEIN, wenn du das Erbe ausschlägst darfst du noch nicht einmal ein Foto oder eine andere Kleinigkeit aus der Wohnung mitnehmen.
wenn es keiner sieht würde ich es aber trotzdem versuchen, aber es ist Verboten.
Rechtlich hätte man es dir verbieten können, aber es ist natürlich schön das man dir wenigsten ein paar Erinnerungen zugestanden hat, freu dich über die Fotos und ärger dich nicht weiter über ein paar Legosteine, Fotos haben einen unersetzlichen Ideellen Wert und die hast du nun bei dir.
Deswegen ja und was das Lego betrifft da bin ich schon drüber weg gekommen. Ich bin damals mit 22/ 23 Jahre ausgezogen in meiner eigenen Wohnung und habe nur meine Persönlichen Sachen mitgenommen. Ich hätte, als ich von meinen Eltern ausgezogen bin, eigentlich mein Lego schon längst mitnehmen können, aber meine Geschwister waren noch jung gewesen und deswegen habe ich das Lego bei meinen Eltern bzw. bei meinen Geschwister gelassen. Nachträglich ist es eben dumm gelaufen, als mein Vater nach meiner Mutter auch noch verstarb. Es gibt aber wirklich schlimmeres. Daher ist das eben Vergangenheit.
Unverzeihlich wäre es gewesen, wenn ich mein C64 II bei meinen Eltern gelassen hätte, denn den hätte ich nicht nach dem Tod von mein Vater aus der Wohnung raus nehmen dürfen, wenn ich es dort gelassen hätte nach mein Umzug. Deswegen habe ich alles schon rechtzeitig daran gedacht, denn ich konnte ja nicht Ahnen das mein Vater fast 14 Jahre nach mein Umzug in meine eigene Wohnung dann in seiner Wohnung verstarb. Und da der C64 II mir gehörte, musste ich es als meine Eltern noch lebten auch nicht in der Wohnung lassen.
Ich rate immer alle jungen Leute, alles mitnehmen in die eigene Wohnung, was ein Persönlich gehört und dann nichts mehr bei den Eltern zu belassen, denn man weiß nie wann es Passiert. Persönliches am besten schon von den Eltern geben lassen, sowie Sie noch leben, dann ist man zu 100% auf der Sichersten Seite.
nur private Unterlagen und Fotos, keinen Fernseher oder Microwelle, denn sonst ist das ERbe angetreten, am besten mit dem Vermieter kontakt aufnehmen,. denn die Wohnung mus ja gekündigt vwerden, und en Dauerauftrag für Miete und andere Ausgaben bei der Bank kündigen, wenn eine Vollmacht vorliegt
Du darfst Persönliches, wie Medalien oder ähnliches was man nie zu Geld machen kann, Bilderalbum oder Dokumente raus holen. Sollte etwas noch dort sein, was dir Persönlich gehört und deine Mutter hat es für dich aufbewahrt, dann darfst du es genauso mitnehmen.
Wenn du das Erbe ausschlägst, darfst du grundsätzlich kein einziges Krümelchen aus der Wohnung holen.
Ich dürfte z.B. Fotoalbum und meine alten Schulsachen (Schulhefte und Schulhebücher) die aus meiner Schulzeit waren dann mitnehmen. Genauso auch Dokumente und Persönliches von meinen Eltern, die für meine Eltern was besonderes waren, aber in Wirklichkeit garnichts Wert waren. Dabei habe ich und meine Geschwister auch das Erbe ausgeschlagen, nachdem mein Vater verstarb. Mein Vater war zu diesem Zeitpunkt Witwer gewesen.
Wenn es danach ging durften meine Brüder nicht mal an dem Bankkonto ran. Auf dem Bankkonto war nämlich auch das Kindergeld und die Halbwaisenrente für meine Brüder drauf gewesen
Als mein Vater verstarb, waren meine Brüder beide 18 Jahre alt und hätten sonst kein Geld zum Leben gehabt.
Ich hatte das dann damals mit mit dem Nachlassverwalter (Annwalt) nachträglich alles lösen können. Es gab's dann auch keine Schwierigkeiten und auch keine Probleme.
Da meine Brüder noch dort gemeldet waren durften die auch bis zur Schlüsselübergabe auch in der Wohnung drin bleiben. Das Amt hat den sogar noch die Miete und andere Kosten bezahlt bis die eine eigene Unterkunft gefunden haben, sonst wären zu Mindest der eine Obdachlos gewesen durch den Tod meines Vaters.
Es gibt auch Ausnahmen und Sonderregeln.
Ich durfte alle Fotos aus der Wohnung von mein Vater raus holen. Es waren auch sehr viele Kinderbilder von mir und meinen Geschwister dort. Mir wurde gesagt, wenn die Bilder nicht rausbekommen werden, dann hätte man alle Fotos vernichtet und das auf dem Müll. Mein Lego waren noch in der Wohnung in der Wohnung meiner verstorbenen Eltern drin gewesen. Die Hausverwaltung der Wohnung war in diesen Fall der verlängerte Arm des Nachlassverwalter gewesen und haben mich angesprochen warum ich das Lego nicht mitnehme. Sonst würden die es Weg schmeißen. Nur dafür war dann leider keine Zeit mehr gewesen und alles was dann noch in der Wohnung drin war, wurde alles von der Hausverwaltung durch die Erlaubnis des Nachlassverwalter für immer vernichtet.
Es hat mir so daß Herz geblutet, dann zu erfahren dass das Lego aus meiner Kindheit und Jugendzeit für immer auf dem Müll kommt.
Für den Nachlassverwalter und auch für die Hausverwaltung, um das die Ihre Kosten für die Entrümpelung wieder rein bekommen, war das alles zu Wertlos gewesen. Alle Gläubiger von mein Vater blieben auf Ihre Kosten sitzen und haben garnichts gesehen.