Wohnfläche berechnen?
Wir haben derzeit einen Kaufvertrag vom Notariat vorliegen. Der Käufer behauptet die Eigentumswohnung sei 63qm2 groß.
Wir würden gerne vor dem Unterschreiben des Vertrages die qm2 nachprüfen.
Im Kaufvertrag steht die Gemarkung des Eigentums drin. Kann man diese in qm2 umrechnen? Dort steht drin, dass unser Miteigentumsanteil folgende beträgt: 145,3/1000stel. Die Größe des Hauses ist 396m2 groß. Folglich haben wir daraus gerechnet, dass die Wohnung nur knapp 58qm2 groß ist (sofern die Gemarkung überhaupt in Wohnfläche gerechnet werden kann).
Kann man von der Gemarkung die qm2 Anzahl berechnen?
Wir sind dankbar für jede Hilfe! Sind momentan echt am verzweifeln weshalb wir auf verschiedene Zahlen kommen.
Edit: Grundriss habe ich versucht hochzuladen, jedoch ist die Qualität so schlecht, dass ich es rausgenommen habe.
Leider ist der Grundriss unscharf. Den kann ich daher nicht einfügen.
4 Antworten
Miteigentumsanteil (MEA) ist ganz was anderes als Wohnfläche. Zum MEA gehören alle Flächen außerhalb der Wohnung. Die Wohnung ist Sondereigentum
Wenn ihr wissen wollt wie groß die Wohnung wirklich ist hilft nur persönlich nachmessen.
Die Wohnfläche der Wohnung kann man nicht aus dem Miteigentumsanteil berechnen. Bei der lokalen Baubehörde liegen Kopien der Grundrisse, Baupläne aus der Baugenehmigung. Ob dann tatsächlich so gebaut wurde, ist eine andere Sache.
Wenn Ihr die Wohnfläche anzweifelt, dann solltet Ihr tatsächlich nachmessen. Wenn der Verkäufer das nicht will, dann wäre ich sehr vorsichtig!
Alternativ könnt Ihr die Wohnfläche als zugesicherte Eigenschaft in den Kaufvertrag aufnehmen lassen. Hier sollte dann die zugesicherte Fläche x m2 stehen sowie die zugrunde liegende Verordnung, z.B. Wohnflächenverordnung WoFlV und eine akzeptierte Abweichung, z.B. +/- 2%. Sollte sich dann später herausstellen, dass es eine Abweichung nach unten gibt, habt Ihr gute Chancen, den Kaufpreis zu reduzieren.
Generell kann ich nur empfehlen, alle wichtigen Eigenschaften der Wohnung in den Kaufvertrag aufzunehmen! Das vermeidet bzw. reduziert Streit im Nachhinein!
von dem Haus müsste ein plan vorhanden sein wo die jeweiligen wohnungen aufgeführt sind da müsste eine Liste dabei sein wie groß jedes Zimmer ist
und die m² zahl der Wohnung angegeben ist die Nimmer der Gemarkung braucht man für den Notar und um in das Grundbuch eingtragen zu können
Da steht doch auch eindeutig 48,xx m2
oder Hat der Anteile am Treppenhaus dazu gerechnet?