Wohanhänger; dürfen die einfach abgestellt werden?
Hallo,
dürfen Wohnanhänger also die Dinger die am PKW mitgeführt werden auf der Straße abgestellt werden?
Wenn ja für wie lange?
Müssen diese Dinger mit einem Kennzeichen versehen werden?
Wie ist die korrekte Bezeichnung für sowas?
5 Antworten
Wohnanhänger dürfen im Offenen Verkehrsraum maximal 14 Tage abgestellt werden oder auf einen Privatenplatz / Grundstück . Die begrenzte Parkdauer dient der Vorbereitung für eine Urlaubsreise oder deren Nachbereitung also Laden entladen oder reinigen usw. an sonsten gibt es Mietbare Lagerplätze wo man das teil generell auf eingefriedeten Flächen dauerhaft abstellen kann und die nicht zum Öffendlichen Verkehrsraum Zählen .
In Regionen / Städten wo der parkraum eh begrenzt ist wird das sogar sehr genau kontroliert und man sollte seinen Wohnanhänger ständig im Blik haben das dieser sonst eventuell nach ankündigung von der Stadt gebührenpflichtig entfernt wird..
Wir hatten einen Nachbarn der das Versucht hat den Hänger immer einige meter zu bewegen , ist aber nicht damit durchgekommen . Theoretisch hast du recht aber dann sind das meist Industriegebiete. Das sollte man sich schon Vorher überlegen bevor man einen kauft oder entsprechende Stellplatzmöglichkeit organisieren.
Nein, zum Glück nicht.
Auch nicht auf dem eigenen Grundstück, wenn es öffentlich zugänglich ist.
Ist so wie beim Auto, Zulassung ist nötig, dann darf geparkt werden, mit Kennzeichen.
Kennzeichen ja, solo 14 Tage , mit PKW unbegrenzt. Lastenanhänger nur zum be und entladen als Ergänzung.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnanhänger und lastenanhanger?
Auf dem Lastenanhänger, eigentlich nur Anhänger, tut man in der Regel nicht Urlaub machen/wohnen. Einen Anhänger stellt man gewöhnlich auf dem eigenen Grundstück ab und den haben nur solche Leute. Einen Wohnwagen haben auch Leute die eine Wohnung haben und den Caravan irgendwo unterstellen. Denen ist man entgegengenkommen um vor und nach der Fahrt das Ding zu umsorgen, sage ich mal.
14 Tage dürfen Anhänger geparkt werden.
"Müssen diese Dinger mit einem Kennzeichen versehen werden?"
Natürlich, ohne Kennzeichen darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Dinger heißen Wohnwagen, brauchen wie jeder andere PKW-Anhänger auch natürlich ein Kennzeichen, wenn sie auf öffentlichen Grund abgestellt oder bewegt werden.
Und wie jeder andere Anhänger auch dürfen sie maximal für 14 Tage am Stück auf öffentlichen Grund geparkt werden.
Ja. Und einfach nur ein paar Meter weiterstellen ist nicht ausreichend.
Dauerhaft abstellen darfst Du Anhänger nur auf Privatgelände.
Nein aber nächste Straße. Geht dass dann klar
Oh mann, einfach mal nachdenken, was der Sinn des Verbots ist.
Du darfst einen Anhänger nicht dauerhaft im öffentlichen Straßenverkehr bzw. auf öffentlichen Grund abstellen. Punkt.
Auf was willst Du eigentlich hinaus?
Ob ich einen Wohnanhänger zum Imbissfahrzeug umbauen kann und diesen am samt PKW in der Woche vor der Tür abstellen darf.
Neue Frage.
Es geht also nicht um einen WOHNwagen, sondern um ein gewerblich genutztes Fahrzeug.
Und macht das für das abstellen einen Unterschied.
Abgesehen davon, dass ein Wohnwagen denkbar ungeeignet zum Umbau in ein Imbissfahrzeug ist….
Willst Du ihn „nur“ abstellen, oder auch an dem Ort daraus verkaufen?
Wenn der Anhänger ständig angekoppelt ist und Du ihn nur abstellst, dann könnte es evtl. durchgehen. Man könnte aber aufgrund der gewerblichen Nutzung auch von einer unerlaubten Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen ausgehen.
Wenn Du den Anhänger zwischendurch abkoppelst, ist es eh unzulässig.
Mir wäre sie Sache zu heiß, ich würde mir einen Abstellplatz mieten, wo Du dann auch problemlos vorbereitende Tätigkeiten durchführen kannst. Denn das dürftest Du auf öffentlichen Grund auf keine Fall.
Also wenn ich das Ding für 14 Tage abgestellt habe und danach wo anders hinstellen was ist dann ist das dann ok?