Hallo, ich hab vor kurzem einen Brief bekommen wegen überschrittener Höchstparkdauer. 30€ Forderungsstrafe. Die zulässige Höchstparkdauer: 1:30 h, tatsächlich geparkt: 2:33 h.
Das Bußgeld ist ja gestaffelt. Heißt doch, wenn es nur 5 min weniger gewesen wären, wären es vermutlich 20€ Bußgeld um den Dreh gewesen.
Jetzt zu meiner Frage. Ich habe die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde, in meinem Fall 18:30 Uhr gestellt. Ankunftszeit war 18:15 Uhr. Eigentlich wird die Parkzeit nach der Uhrzeit der Parkscheibe gerechnet, auf meinem Brief steht aber ab der tatsächlichen Parkzeit. Ist das zulässig? Soweit ich weiß, steht in der Straßenverkehrsordnung sogar, dass die Parkscheibe in diesem Fall gültig ist, nicht die tatsächliche Zeit. Wäre dem nämlich so, läge ich zeitlich unter einer Stunde und es wäre weniger Bußgeld. Oder gelten auf einem privaten Parkplatz eh eigene Regeln.
PS: Da die Uhrzeiten auf die Minute genau sind, und eben nicht die Uhrzeit meiner korrekt eingestellten Parkscheibe sondern meine tatsächliche Ankunftszeit genommen wurde, vermute ich eine Überwachung per Kamera oder ähnliches. Also das niemand persönlich vor Ort war.
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte
LG BellezaOscura