Wo ist die Grenze zwischen zwang und freiwillige Handlung?

Gretchen911  01.06.2024, 22:56

Was redest du?

Hansen693 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 22:57

Was verstehst du nicht 😅

3 Antworten

Natürlich Zwang. Man wird ja dazu getrieben, SM zu begehen.

assalamualeykum

diese person soll ruqyah auf dich selber machen, wenn das nicht geht zu einem raqi gehen, morgens und abend adhkar aussprechen, nach fajr 100x la ilaha ilallahu wahdahu la sharikala, lahul mulku wa lahul hamdu wa huwa alaa kulli shey in qadir sagen und der sahir wird im biidhnillah keinen schaden zufügen können.


Hansen693 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 23:03

Barakallahu feek aber wäre es zwang in dieser Situation

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Ich glaube es zählt schon als zwang wenn du überhaupt eine Wahl treffen musst. Du bist dazu gezwungen zu Wählen


Hansen693 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 22:59

Dankeeeeee

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