Wo ist die Grenze zwischen zwang und freiwillige Handlung?
Ich habe eine Frage: Ab wann gilt Zwang? Also kann mir jemand das Wort erklären?
Beispielsweise ein Raqi oder eine Person, die viel mit Magie arbeitet, hat einen verzaubert. Dieser Zauber versucht, einen mit Qualen zum SM zu bringen. Meine Frage, da die Person den SM selber machen muss, ist das dann noch Zwang?
Wenn die Person den SM nicht macht, quält der Zauber diese Person auf unvorstellbare Art, bis sie es macht. Aber wenn sie es macht, macht die Person das selber und nicht der Zauber.
Wäre das in dieser Situation Zwang oder freiwillige Handlung?
Was redest du?
Was verstehst du nicht 😅
3 Antworten
Natürlich Zwang. Man wird ja dazu getrieben, SM zu begehen.
assalamualeykum
diese person soll ruqyah auf dich selber machen, wenn das nicht geht zu einem raqi gehen, morgens und abend adhkar aussprechen, nach fajr 100x la ilaha ilallahu wahdahu la sharikala, lahul mulku wa lahul hamdu wa huwa alaa kulli shey in qadir sagen und der sahir wird im biidhnillah keinen schaden zufügen können.
Barakallahu feek aber wäre es zwang in dieser Situation
Ich glaube es zählt schon als zwang wenn du überhaupt eine Wahl treffen musst. Du bist dazu gezwungen zu Wählen