Wirtschaft: Ist Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen das Gleiche?
Frage steht oben.
Danke im Voraus
2 Antworten
Jein.
Man kann vergebliche Aufwendungen anstelle eines Schadensersatzanspruchs ersetzt verlangen (§ 284 BGB). Der Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen daher (zumindest auf Tatbestandsseite) dieselben Voraussetzungen wie ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung.
Allerdings unterscheiden sich Aufwendungen und Schäden grundsätzlich. Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer. Schäden sind unfreiwillige Vermögensopfer. Insoweit sind Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen also nicht das Gleiche.
Was ist daran so schwer zu verstehen? Ich habe es oben doch geschrieben. Du hast es sogar selbst geschrieben. Schadensersatz heißt - IN DEINEN EIGENEN WORTEN - wenn man für einen Scahden aufkommt. Bei Vorliegen eines Sachmangels also z.B. Ersatz für Reparaturkosten (bzw. Mangelbeseitigungskosten).
Wenn jemand von jemand anderem das Handy zerstört, ist es ja nicht ein Sachmangel?
Würde nicht schaden, wenn du so etwas von Anfang an sagst...
Beim Sachmangel ist Schadensersatz im Regelfall Ersatz der Kosten für die Reparatur oder den Neukauf der Sache.
Schadensersatz also, wenn man für einen Schaden aufkommt?
So richtig?
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verstehe ich.
Aber irgendwie ist mir Schadensersatz nicht klar.
Was heißt das?
Beispiel: ich zerstöre dein Handy.
Schadensersatz wäre, wenn ich dir entweder ein gleichwertiges Ersatzhandy besorge bzw. das Handy repariere (sogenannte Naturalrestitution) oder eben das Geld, damit du dir ein gleichwertiges Ersatzhandy kaufen oder reparieren lassen kannst.
Nein, Schadenersatz für tatsächlich entstandenen Schaden. Z.b kundenauftrag verloren wegen zu später Lieferung, Produktionsstillstand etc
Für vergebliche Aufwendungen wenn du ersatzkauf machen musst und die Kosten höher sind etc
Für vergebliche Aufwendungen wenn du ersatzkauf machen musst und die Kosten höher sind etc
Nein. Das ist was anderes. Die Kosten für einen Deckungskauf (oder Ersatzkauf, wie Du ihn nennst) sind ein typischer Fall für einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung.
Vergebliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die aufgrund eines Schadensereignisses nutzlos geworden sind. Wenn man beim Deckungskauf Aufwendungen tätigt um die Sache zu kaufen, dann handelt es sich gerade nicht um nutzlose Aufwendungen, da man die Sache dann ja hat.
Aber ich meine Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bezogen auf nachrangige Rechte bei Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Sachmangels.
Was heißt da Schadensersatz?
Ich glaube, dass ich falsch verstanden wurde.