Wirtschaft: Ist Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen das Gleiche?

2 Antworten

Jein.

Man kann vergebliche Aufwendungen anstelle eines Schadensersatzanspruchs ersetzt verlangen (§ 284 BGB). Der Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen daher (zumindest auf Tatbestandsseite) dieselben Voraussetzungen wie ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung.

Allerdings unterscheiden sich Aufwendungen und Schäden grundsätzlich. Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer. Schäden sind unfreiwillige Vermögensopfer. Insoweit sind Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen also nicht das Gleiche.


Sarahmoro 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 22:14

Aber ich meine Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bezogen auf nachrangige Rechte bei Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Sachmangels.

Was heißt da Schadensersatz?

Ich glaube, dass ich falsch verstanden wurde.

uni1234  18.08.2020, 22:20
@Sarahmoro

Was ist daran so schwer zu verstehen? Ich habe es oben doch geschrieben. Du hast es sogar selbst geschrieben. Schadensersatz heißt - IN DEINEN EIGENEN WORTEN - wenn man für einen Scahden aufkommt. Bei Vorliegen eines Sachmangels also z.B. Ersatz für Reparaturkosten (bzw. Mangelbeseitigungskosten).

Sarahmoro 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 21:48

Wenn jemand von jemand anderem das Handy zerstört, ist es ja nicht ein Sachmangel?

Sarahmoro 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 21:47

Ich meine nämlich beim Sachmangel

uni1234  18.08.2020, 22:11
@Sarahmoro

Würde nicht schaden, wenn du so etwas von Anfang an sagst...

Beim Sachmangel ist Schadensersatz im Regelfall Ersatz der Kosten für die Reparatur oder den Neukauf der Sache.

Sarahmoro 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 21:42

Schadensersatz also, wenn man für einen Schaden aufkommt?

So richtig?

Sarahmoro 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 20:47

Ersatz vergeblicher Aufwendungen verstehe ich.

Aber irgendwie ist mir Schadensersatz nicht klar.

Was heißt das?

uni1234  18.08.2020, 21:02
@Sarahmoro

Beispiel: ich zerstöre dein Handy.

Schadensersatz wäre, wenn ich dir entweder ein gleichwertiges Ersatzhandy besorge bzw. das Handy repariere (sogenannte Naturalrestitution) oder eben das Geld, damit du dir ein gleichwertiges Ersatzhandy kaufen oder reparieren lassen kannst.

Nein, Schadenersatz für tatsächlich entstandenen Schaden. Z.b kundenauftrag verloren wegen zu später Lieferung, Produktionsstillstand etc

Für vergebliche Aufwendungen wenn du ersatzkauf machen musst und die Kosten höher sind etc


uni1234  18.08.2020, 20:41
Für vergebliche Aufwendungen wenn du ersatzkauf machen musst und die Kosten höher sind etc

Nein. Das ist was anderes. Die Kosten für einen Deckungskauf (oder Ersatzkauf, wie Du ihn nennst) sind ein typischer Fall für einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung.

Vergebliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die aufgrund eines Schadensereignisses nutzlos geworden sind. Wenn man beim Deckungskauf Aufwendungen tätigt um die Sache zu kaufen, dann handelt es sich gerade nicht um nutzlose Aufwendungen, da man die Sache dann ja hat.