Wird einem die U-Haft angerechnet?
Also zb. wenn man für 15 Jahre verurteilt wird und vor der Verhandlung 6 Monate in U-Haft saß?
Muss man dann "nur" noch für 14,5 Jahre ins Gefängnis?
5 Antworten
Ja, wird angerechnet.
Mir würden die 14 Jahre mehr Sorgen machen, als die 6 Monate.
Also zb. wenn man für 15 Jahre verurteilt wird und vor der Verhandlung 6 Monate in U-Haft saß?
Muss man dann "nur" noch für 14,5 Jahre ins Gefängnis?
korrekt
U-Haft wird angerechnet.
Vollständig.
Auch, weil die U-Haft wird auf die verhängte Strafe angerechnet - bei lebenslänglich bleibt es dann im Ergebnis dasselbe.
Und was ist mit der Möglichkeit der Entlassung nach 15 Jahren auf Bewährung
Ja ... Wird angerechnet ....
Muss angerechnet werden, auch schon die Tage davor, bis der Richter die U-Haft verhängt, also vom Tag der Verhaftung weg wird alles eingerechnet.
auch schon die Tage davor, bis der Richter die U-Haft verhängt,
Das sind ohnehin maximal 47 Stunden und 58 Minuten. Die machen am Ende den Kohl auch nicht fett.
Und bei lebenslänglich?