Wird einem die U-Haft angerechnet?

5 Antworten

Ja, wird angerechnet.
Mir würden die 14 Jahre mehr Sorgen machen, als die 6 Monate.

Also zb. wenn man für 15 Jahre verurteilt wird und vor der Verhandlung 6 Monate in U-Haft saß?

Muss man dann "nur" noch für 14,5 Jahre ins Gefängnis?

korrekt

U-Haft wird angerechnet.

Vollständig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Allanan800  20.05.2022, 11:19

Und bei lebenslänglich?

DogDiego  20.05.2022, 11:26
@Allanan800

Auch, weil die U-Haft wird auf die verhängte Strafe angerechnet - bei lebenslänglich bleibt es dann im Ergebnis dasselbe.

Allanan800  20.05.2022, 11:27
@DogDiego

Und was ist mit der Möglichkeit der Entlassung nach 15 Jahren auf Bewährung

Muss angerechnet werden, auch schon die Tage davor, bis der Richter die U-Haft verhängt, also vom Tag der Verhaftung weg wird alles eingerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Artus01  30.03.2022, 15:26
auch schon die Tage davor, bis der Richter die U-Haft verhängt,

Das sind ohnehin maximal 47 Stunden und 58 Minuten. Die machen am Ende den Kohl auch nicht fett.