Wird einem die U-Haft angerechnet?
Also zb. wenn man für 15 Jahre verurteilt wird und vor der Verhandlung 6 Monate in U-Haft saß?
Muss man dann "nur" noch für 14,5 Jahre ins Gefängnis?
5 Antworten
Ja, wird angerechnet.
Mir würden die 14 Jahre mehr Sorgen machen, als die 6 Monate.
Also zb. wenn man für 15 Jahre verurteilt wird und vor der Verhandlung 6 Monate in U-Haft saß?
Muss man dann "nur" noch für 14,5 Jahre ins Gefängnis?
korrekt
U-Haft wird angerechnet.
Vollständig.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Ja ... Wird angerechnet ....
Muss angerechnet werden, auch schon die Tage davor, bis der Richter die U-Haft verhängt, also vom Tag der Verhaftung weg wird alles eingerechnet.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung