Müsste ich ins Gefängnis?

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Das wird durchaus stimmen. Eine Wiederholung einer Tat erhöht deutlich das Strafmaß. Bei dir wäre es dann nicht nur eine Widerholung. Du würdest eher unter unbelehrbar laufen.

Der Richter drohte dir nicht, er warnte bzw ermahnte dich.

Die Aussage eines Richters im Rahmen einer Verhandlung würde ich immer sehr ernst nehmen.

Dem ist so.

Wenn du es nicht verstehen willst, dass dein Verhalten nicht nur unerwünscht sondern strafbar ist, wirst du es spüren müssen.

Nicht gerade gut für einen Lebenslauf.

Ja wenn eine Richter/in das ins Gesicht sagt oder schriftlich einordnet,den das ist wahr.

Nur damit das du endlich mal deine Augen auf machst,des wegen.

Nimm das ernst.Ein Richter braucht kein drohen,der sagt dir nur was demnächst passiert,nicht kann...

Natürlich stimmt das