Wo kommt man hin, wenn man wegen Verdunklungsgefahr festgenommen wird und noch nicht verurteilt ist?

3 Antworten

Man kommt in U-haft und wird in der Regel von den Verurteilten getrennt untergebracht.

Die vorläufige Festnahme ist eine polizeiliche Maßnahme, bei Verdacht auf Verdunkelungsgefahr musst Du nach der Festnahme innerhalb gewisser Fristen dem Haftrichter vorgeführt werden, der dann über den Erlass eines Haftbefehls, sprich Untersuchungshaft, entscheidet. Dann kommst Du in eine JVA, getrennt von (bereits verurteilten) Strafgefangenen.

Man kommt in Untersuchungshaft.

Die Untersuchungshaft findet in einer Justizvollzugsanstalt statt.

Dabei wird man von getrennt von verurteilten Häftlingen untergebracht.

Zumal dir in Untersuchungshaft mehr Rechte zustehenden, mitunter darfst du dir sogar Essen liefern lassen...

Eine etwaige U-Haft bedarf regelmäßiger Prüfung.

Für Jugendliche gibt es inzwischen Programme welche sich "vermeidung von Untersuchungshaft" nennen.

Dabei wird man in eine spezielle Einrichtung gebracht, mein Bruder befindet sich seit über 9 Monaten in solch einem Programm.