2 Minijobs gleichzeitig?
Hallo alle zusammen,
Ein Freund von mir hat einen Minijob in der Gastronomie und verdient 450€ plus eventuelle Boni.
Nun überlegt er noch einen Minijob als Kurier anzunehmen wo er stündlich 11€ verdienen kann wenn er arbeitet(maximal 450€/Monat)
Kann er beide Jobs gleichzeitig ausführen oder muss er befürchten hohe Geldeinbußen zu befürchten?
6 Antworten
Dann hat er leider keine Minijobs mehr, sondern Midijobs mit sozialversich.pflichtigen Abgaben und evtl. Lohnsteuereinbehalt: Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Gruß siola55
nein es ist nicht verboten.
die sache ist nur dass die 11 euro dann brutto wären und er dieses voll versteuern müsste.
Damit stellt sich dann schon die frage ob es sich wirklich lohnen würde, oder es dann nicht besser ist eine richtige teilzeitstelle zu suchen.
Die Steuern sind nicht das Problem, sondern die Sozialversicherungspflicht:
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Wenn dein Freund keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausüben. Der gesamte monatliche Verdienst darf jedoch durchschnittlich 450 Euro nicht überschreiten. Verdient er insgesamt mehr als 450 Euro im Monat, werden alle Beschäftigungen versicherungspflichtig zu seiner Krankenkasse gemeldet.
Auch die Versteuerung der Einkommen kann im Fall der Überschreitung der Verdienstgrenze nicht mehr pauschal mit 2 Prozent erfolgen. Sein Verdienst wird dann nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen versteuert. Alternativ ist grundsätzlich auch die Zahlung einer pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent möglich. Hierzu berät ihn sein zuständiges Finanzamt.
Er könnte allerdings neben dem 450-Euro-Minijob parallel noch einen kurzfristigen Minijob sozialversicherungsfrei ausüben. Die Verdienste aus diesen Beschäftigungen werden nicht addiert.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Bei der Ausübung mehrerer 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hautpbeschäftigung tritt eine Versicherungspflicht grundsätzlich ein, wenn die monatliche 450-Euro-Grenze durch die Zusammenlegung insgesamt überschritten wird. Genaueres findest Du hier.
https://www.lohnhaus.de/lohn-aktuell/68-mehrere-minijobs-gleichzeitig.html
wenn mehrere minijobs zusammen auch nur einen einzigen euro über die 450 € hinausgehen, werden ALLE steuer- und sozialversicherungspflichtig.
tricksen ist nicht möglich, weil das von der minijob-zentrale überwacht wird.
eine zwischenlösung wäre dann der sog. "midijob" bei dem bis ca. 1300 gesamtsumme gestaffelt nur geringere SV-beiträge anfallen.