Wieso wollen die von der Uni Semesterticket wiederhaben?
Freundin von mir hat angefangen zu studieren. Aus gewissen gründen hat sie abgebrochen da sie einen neuen weg einschlagen möchte. sie hat ein semester ticket von der uni bekommen den sie auch abbezahlt hat. Die von der Uni aber wollen dass meine freundin das ticket wieder zurück sendet (obwohl sie es abbezahlt hat und die erstattet ihr nichts zurück)
3 Antworten
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Das ist eben vertraglich so geregelt. Deshalb sollte man sich erst zum Semesterende exmatrikulieren, wenn man so ein Ticket gekauft hat.
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Als Student kriegt man einen Rabatt. Sie hat also quasi ein Ticket zu einem günstigeren Preis erworben, da sie einer bestimmten Personengruppe angehört. Da sie dieser Gruppe nun nichtmehr angehört, kann sie auch das Semesterticket nicht behalten (genauso wenig wie andere Vorteile für Studenten).
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Dafür das Ticket weiterhin zu nutzen? Ich als Laie würde sagen, das als Betrug bezeichnen (StgB Paragraph 263 Absatz 1). Deine Freundin verschafft sich einen Vermögensvorteil, indem sie behauptet Student zu sein. Das geht auf Kosten der Bahn, die dadurch keinen Gewinn hat.
Ich bin mir aber nicht sicher, da ich wie gesagt Laie bin.
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Wieso behauptest du dann etwas, wo du dir nicht sicher bist ? Wenn ich was zahle dann gehört es mir.
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Ich bin mir sicher, dass sie es nicht darf. Ich bin mir nur nicht sicher, welches Gesetz das belegt. Ich bin weder Richter noch Anwalt. Daher kenne ich mich damit eben nicht so gut aus. Aber das man ein Studententicket nicht nutzen darf, wenn man kein Student ist, ist logisch. Gleiches gilt schließlich auch für Schüler- und Jobtickets. Die muss man auch zurückgeben, wenn man nicht mehr zur Schule geht oder seinen Beruf nicht mehr ausübt.
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Ganz einfach: Wer kein Student mehr ist darf auch kein Semesterticket nutzen. Eine Rückerstattung des Solidarbeitrages bei Exmatrikulation ist offenbar nicht vertraglich geregelt, also hat sie auch keinen Anspruch darauf.
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Dazu musst du in den Beförderungsbedingungen deines Verkehrsverbundes nachlesen. Die brauchen kein separates Gesetz für die Gewährung von Sonderkonditionen für Schüler und Studenten.
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Dann kann man dafür auch nicht belangt werden wenns dafür kein gesetz gibt ;)
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Einschlägig ist da § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen). Du fährst schließlich mit einem ungültigen Ticket - und was gültig ist und was nicht, das bestimmt der Verkehrsverbund.
Gibt es dafür ein gesetz dass man dafür bestraft werden könnte?