Wieso wird man nach einer Anzeige nochmal geladen zur aussage?

5 Antworten

Eine Anzeige wird erstattet und nicht "gemacht" :)

Vielleicht kannst Du sie noch zurückziehen.

Fände ich aber nicht gut.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

AnitaAn  13.08.2024, 08:13

Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen, maximal einen Strafantrag zurücknehmen. Da sollte ein "Experte" doch genauer formulieren.

0
Agamemnon712  13.08.2024, 08:16
@AnitaAn

Ich bin kein "Experte", sondern "Community-Experte", und die meisten Laien kennen den Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag nicht, weshalb ich die Formulierung "Anzeige zurückziehen" bewußt wählte, da allgemein verständlich.

0
AnitaAn  13.08.2024, 08:20
@Agamemnon712

Ja danke, ich kann lesen. Trotzdem erweckt die Bezeichnung bei Fragestellern den Eindruck, dass die Auskunft vertrauenswürdig ist. Und wenn eine Straftat kein Antragsdelikt ist (m.E. z.B. Diebstahl) kann da nichts zurückgenommen oder zurückgezogen werden, und ich finde das sollte man dann auch korrekt sagen. Da kann man eben nur auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen.

Bei "Fände ich nicht gut" bin ich übrigens voll bei dir.

0
Agamemnon712  13.08.2024, 08:28
@AnitaAn

Auf einer Laienseite ist eine Rechtberatung, zu welcher ich als Laie sowieso nicht befugt wäre, nicht zulässig.

Zudem vermeide ich es, in "Romanform" zu antworten,

weshalb ich die Formulierung "Anzeige zurückziehen" bewußt wählte
0

Da der Beschuldigte mittlerweile wohl auch zu deinen Anschuldigungen gehört wurde, wird jetzt noch einmal nachgefragt, ob du bei deiner Anzeigenerstattung etwas vergessen oder falsch dargestellt hast.

Wie so viele hast du bei der Anzeigenerstattung nicht darüber nachgedacht, dass es da um Strafrecht geht und es eben halt immer eine Zeit dauert, bis sich die Justiz damit befassen kann. Wer seine Ruhe haben will, sollte keine Anzeigen erstatten.

Irgend etwas stimmt an dieser Geschichte nicht oder du hast wesentliche Teile vergessen zu erwähnen.

Du hast eine Anzeige erstattet. Soweit verständlich. Es ist zunächst einmal durchaus üblich, dass nach der Aufnahme der Ermittlungen weitere Fragen entstehen. Als offenbar geschädigte Person bist du auch Zeuge im Ermittlungsverfahren. Das bedeutet unter anderem neben der Wahrheitspflicht, dass du, wenn du dazu aufgefordert wirst, deine mündlichen oder tatsächlichen Aussagen/Beweismittel dem Verfahren beifügen musst.

Was ich jetzt nicht verstehe, wieso bekommt ein Zeuge eine amtliche Vorladung der Staatsanwaltschaft mit der Verpflichtung zu einem bestimmten Termin bei der Polizei zu erscheinen? Bist du vorangegangenen Aufforderungen nicht nachgekommen, wurdest du ebenfalls angezeigt, bzw. was passierte in der Zwischenzeit? Und in welchem Bundesland lebst du, dass die Kriminalpolizei eine einfache Körperverletzung und einen Diebstahl bearbeitet?


cologne1948xxx 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 08:45

NRW.

Ich bin allem nachgekommen.

Habe nach der Anzeige zumindest keine Post mehr bekommen.

Kann es mir auch nicht erklären.

0
ich habe eine Anzeige wegen Diebstahl und Körperverletzung gegen meinen Ex gemacht.

Absolut richtig. Nur so lernen es diese Personen und wiederholen das dann hoffentlich nicht mehr, wenn ihre Taten Konsequenzen haben.

Ich bereue die Anzeige mittlerweile da das Thema meinen Alltag gerade wieder bestimmt und ich einfach nur Angst vor dem Termin habe.

Du brauchst keine Angst zu haben. Du bist das Opfer. Dir droht keine Strafverfolgung.

Bitte verzeiht gerade einfach meine verwirrte schreib Art, ich bin durcheinander.

Merkt man. Du willst deinen straffälligen Ex einfach so davon kommen lassen mit allem was er getan hat. Hat dieser das wirklich verdient nachdem, was er gemacht hat? Soll er die nächste Frau ebenso beklauen und verletzen?

Kann ich etwas tun um dem Gericht irgendwie zu entkommen?

Mach einfach deine Aussage. Du sagst nur das, was wirklich passiert ist. Damit bekommst du Gerechtigkeit.


Agamemnon712  13.08.2024, 08:00
Damit bekommst du Gerechtigkeit.

Vielleicht im Fernsehkrimi, und noch nicht mal da unbedingt :)

0

Körperverletzung und Diebstahl (geringwertiger Güter) sind Antragsdelikte. Du kannst den Strafantrag zurücknehmen. Das hilft Dir aber nichts, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung bejaht wird, dann wird trotz Deiner eventuellen Rücknahme weiterermittelt.

Die Ermittlungsbehörden freuen sich immer wieder besonders, wenn sie für nichts und wieder nichts ihre Arbeitszeit vergeudet haben.

Wenn Du wieder mal an einen Typen gelangst, der Dich vermöbelt, Dein Vertrauen missbraucht und Dich physisch und psychisch fertig macht, dann lass es einfach mit Dir geschehen, Du weisst doch, der nächste Ex freut sich dass er so weitermachen kann ......