Führungszeugnis trotz 70 Tagessätze im FZ (1 Eintrag)?
Hallo, ich habe mein Führungszeugnis beantragt, darin sind enthalten 1 Eintrag wegen Beleidigung 70 Tagessätze. Aber laut Gesetz kommen ja Urteile unter 90 Tagessätze nicht im Führungszeugnis ? Außer den Eintrag steht da nichts drin nur das, kann es sein das bundesamt ein Fehler gemacht hat?
Mfg
3 Antworten
Leider hast Du nicht erwähnt, ob Du ein ganz normales Führungszeugnis der Belegart "N" für rein private Auszüge, oder der Belegart "O" als umfangreiche Akteneinsicht zur Einsicht durch Behörden Beantragt hattest.
Bei Belegart "N" kann der letzte Eintrag mit < 90TS aber auch dann erscheinen, wenn es bereits kleinere ( einschlägige ) Voreinträge mit dann in der Summe > 90TS dort noch ungetilgt gibt.
Kann man nicht pauschal sagen. Vielleicht gibt es irgendeine kleine Besonderheit in deinem Fall. Dazu müsste man das Führungszeugnis und die Akten in deinem Fall einsehen. Das wäre hier aber aus Datenschutzgründen unzumutbar.
Am besten klingelst du dich mal durch und frägst nach warum das drin steht weil du anders informiert bist. :)
Dann war es nicht deine erste Geldstrafe. Oder?
wenn du bereits verurteilt worden bist zu einer Geldstrafe, dann steht die erste Strafe nicht im Führungszeugnis.
die zweite Strafe dann aber schon, egal wie viele Tagessätze.