Wieso muss man(n) nach einer Scheidung seiner Ex-Frau die Hälfte seines Zugewinns erstatten, obwohl sie absolut nichts dafür geleistet hat?
9 Antworten
Das spiegelt nicht meine Meinung zu Frauen wieder. Nur ein Beispiel.
Wenn du deine Frau bezahlen müsstest...
12€ Mindestlohn
16 Stunden Tag.
Sonderzahlungen für körpernahe Dienstleistungen.
Da kommt schon was zusammen.
Haushalt führen und Mentalgesundheit pflegen kostet Geld.
Das entwertet die Idee einer Partnerschaft die ja nur auf liebe gegründet werden sollte (lacht) zu einer Wirtschaftsgemeinschaft, wie früher üblich, mit gemeinsamer Zielsetzung.
Das spiegelt nicht meine Meinung zu Frauen wieder.
Ist einem Freund von mir passiert, kaum war das Kind da kein Sex mehr.
Er war drei Jahre treu und suchte sich dann eine Affäre.
Das ist so nicht richtig. Ersten ist es andres herum genauso (wenn die Frau mehr eingebracht hat, muss sie an den Mann abtreten) und zweitens ist das die freie Entscheidung der Ehepartner.
Man kann jederzeit einen Ehevertrag aufsetzen wenn man diese sogentannte Zugewinngemeinschaft modizieren oder durch Gütertrennung ersetzten möchte. Daher verstehe ich das gejammere nicht, man kann es schließlich selbst entscheiden.
Ein Ehevertrag kann aber für nichtig erklärt werden. Und fast immer müssen Männer nachehelichen Unterhalt zahlen.
Hör doch mal auf mit diesem blödsinnigen für nichtig erklären. Einen Ehevertrag setzt man mit einem Anwalt oder Notar auf. Da wird gar nichts für nichtig erklärt.
Das ist aber kein Naturgesetz sondern einfach Folge davon, dass nachwievor der Mann typischwerweise arbeiten geht während die Kinererziehung von der Frau übernommen wird. Entsprechend kommt natürlich der Zugewinn meistens vom Mann.
Und ein Ehevertrag kann nicht einfach mal so für nichtig erklärt werden sondern nur wenn er einen Partner einseitig benachteiligt (also unfair ist) oder gegen die guten Sitten verstößt (also z.B. den Kindesunterhalt ausschließt). Ein ordentlich gemachter Ehevertrag hat auch vor Gericht bestand. Insbesondere der Ausschluss der Zugewinngemeinschaft ist rechtlich ziemlich unproblematisch.
Nachehelicher Unterhalt fällt nur noch unter ganz wenigen Bedingungen an.
obwohl sie absolut nichts dafür geleistet hat?
jeder Partner bringt während der Ehe Geld, Zeit und Kraft in diese ein. Deshalb wird bei Scheidung auch der Zugewinn alles in einen Topf geworfen und durch 2 geteilt.
finanziell hat sie vielleicht nichts beigetragen, aber sie hat dir den Rücken freigehalten, damit du Geld verdienen kannst. Arbeitsteilung nennt man das. Wie soll denn Hausarbeit berechnet werden? Hütte sauber halten, Bäuchlein füllen, Brutpflege . . . rund um die Uhr.
Zum Zugewinn tragen beide bei, sie müssen beide ihren Teil leisten.
Wer sehr viel mehr verdient, muss eben einen Ehevertrag aufsetzen, wenn er weiter horten möchte.
Ich muss also froh sein, wenn meine Frau mit mir schläft und nicht umgekehrt? Habe ich das richtig verstanden?