Wieso glauben Leute, die laut eigener Aussage viel mit Schwerhörigen zu tun haben, immer noch, dass die Kasse alle Hörgeräte übernimmt bzw. bezuschusst?
Ist man z.B. an Taubheit grenzend schwerhörig kommen die Kassengeräte nicht mehr infrage. Man steht also allein da und hat aufgrund der Inflation andere Sorgen. Eine Bezuschussung ALLER Hörgeräte gibt es traurigerweise nicht.
3 Antworten
Die Kasse zahlt immer ihren Teil dazu, solang eine Verordnung vom HNO besteht. Für den Kassenanteil gibt es natürlich auch Geräte, wo man ohne Befreiungsausweis 10€ pro Ohr an Hilfsmittelgebühr zahlt. Die Geräte haben dann natürlich mehrere Mindestanforderungen. Wer aber etwas besseres möchte wie zb statt beim Kassengerät die Batterieversorgung, kann auf Akku steigen, muss aber bei den meisten Akustikern dann dazu zahlen, weil es in Augen der Kasse eine Art Luxus und nicht unbedingt Lebensnotwendig ist.
Bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit wird unter WHO4 versorgt, da wird durchaus mehr übernommen, wenn ein Powergerät notwendig ist.
Auch erzählst du Unsinn und man merkt dir deine Ahnungslosigkeit an:
Aktuell übernehmen die Krankenkassen einen Festbetrag von bis zu 741 € für ein Hörgerät. Bei der Versorgung mit Hörgeräten fällt eine einmalige gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Hörgerät (also maximal 20 Euro für zwei Hörgeräte) an, die von der Krankenkasse nicht übernommen wird (eine Art Rezeptgebühr).
Den Rest zahlt man selbst wenn man mehr als das Standart Modell will. Das ist jedoch auch bei Brillen, Zahnersatz usw genauso
Das ist doch mit Brillen und Zahnersatz genau so, und selbst wenn es einen Zuschuss gibt, ist das meist ein Tropfen auf dem heißen Stein.f