auch wenn es nicht strafbar wäre dann ist das mobbing

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Die Kasse zahlt immer ihren Teil dazu, solang eine Verordnung vom HNO besteht. Für den Kassenanteil gibt es natürlich auch Geräte, wo man ohne Befreiungsausweis 10€ pro Ohr an Hilfsmittelgebühr zahlt. Die Geräte haben dann natürlich mehrere Mindestanforderungen. Wer aber etwas besseres möchte wie zb statt beim Kassengerät die Batterieversorgung, kann auf Akku steigen, muss aber bei den meisten Akustikern dann dazu zahlen, weil es in Augen der Kasse eine Art Luxus und nicht unbedingt Lebensnotwendig ist.

Bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit wird unter WHO4 versorgt, da wird durchaus mehr übernommen, wenn ein Powergerät notwendig ist.

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An sich stimmt es. Man bekommt insgesamt 200€ aber aufgeteilt. Also zb wenn du etwas für 10€ kaufst 3€ rabatt- wenn du etwas für 50€ kaufst 20€ rabatt und bei zb 200€ warenwert dann 80€ rabatt

und so addiert sich das bis du deine 200€ hast aber dafür musst du unnötig viel ausgeben.

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Etwas anderes, und zwar:

Albanien oder Ulcinj in montenegro. Ist nicht all zu teuer und echt wunderschön

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