Wieso dürfen Frauen nackt in die Öffentlichkeit, aber Männer nicht?
UNFASSBAR:
Ein bedeutender Unterschied besteht in der Geschlechterzugehörigkeit. Für Exhibitionismus können gemäß § 183 StGB nur Männer eine strafbare Handlung vollziehen. Dies ist der einzige Straftatbestand im deutschen Recht, der diese geschlechterspezifische Differenzierung innehat.
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Möchtest du gerne mehr nackte Männer in der Öffentlichkeit sehen ?
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Es geht darum, dass es für beide verboten sein soll.
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Nun sind aber beide Geschlechter nicht gleich. Mit welcher Begründung soll es für beide verboten sein?
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JA UND?!
10 Antworten
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Guten Abend!
Der Tatbestand des Exhibitionismus nach § 183 StGB ist ein Männerdelikt, das stimmt. Ausgehend vom Wortlaut des § 183 Abs. 1 StGB werden als Täter Männer erfasst, ist somit erfüllt, wenn ein Mann eine solche Handlung vornimmt. Dies ist gegeben ist, wenn dieser sein Geschlechtsteil entblößt, mit dem Ziel, eine Erregung zu erzeugen, zu intensivieren oder zu masturbieren und dadurch Andere belästigt. Bloßes Nacktsein allein reicht nicht aus. Macht sich ein Mann nackig, ist es auch kein versuchter Exhibitionismus, da die Vorschrift keine Versuchsstrafbarkeit vorsieht. Bloßes Nacktsein stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 Abs. 1 OWiG dar, das alle Menschen erfasst, wenn keine Beschilderung - wie ein FKK-Strand - vorliegt. Das aus strafrechtlicher/ordnungsrechtlicher Sicht.
Warum handelt es sich dennoch um ein Männerdelikt, beziehungsweise warum sind nach Absatz 1 der Vorschrift nur Männer Adressaten?
Schwierig. Dafür muss man den Gesetzeszweck verstehen, was sich dahinter verbirgt. Die Vorschrift schützt die unmittelbare und aufgedrängte Konfrontation Fremder Menschen vor Sexualbetätigung. Es handelt sich um einen geringen Eingriff in das negative Interesse der sexuellen Selbstbestimmung des Menschen, nicht mit Sexualität konfrontiert zu werden. In der Literatur wird wenig angegeben, nur, dass dieses Fehlverhalten meist bei Männern auftritt, wobei dies aus psychologischer Sicht nicht eindeutig geklärt ist (vgl. Zur Theorie des Exhibitionismus Kröber in Elz/Jehle/Kröber S. 67 (70 ff.). Es dient der Machtdemonstration. Die Vorschrift ist selbst mit dem Gleichheitssatz aus Artikel 3 GG vereinbar und mithin verfassungsgemäß (vgl. BVerfG 22.3.1999 – 2 BvR 398/99).
Allerdings wurde bereits über eine Reform des Tatbestandes diskutiert, da es lediglich sozial lästig ist und geringe soziale Auswirkungen hat. Die Reformkommission plädiert für eine Streichung dieser Vorschrift und die Herabstufung dieser Handlung als Ordnungswidrigkeit (vgl. Abschlussbericht der Reformkommission Sexualstrafrecht, 2017, S. 369).
Bleibt abzuwarten, wann eine solche Reform beschlossen wird.
Wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
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Es geht darum, dass männlicher Exhibitionismus ein Akt ist, der von Frauen als aggressiv und bedrohlich angesehen wird. Sie fürchten mit Recht, dass ihre körperliche Integrität verletzt werden könnte und je nach psychischer Stabilität hat so ein Erlebnis traumatische Nachwirkungen.
Weiblicher Exhibitionismus dürfte sehr selten sein - habe jetzt noch nie davon etwas mitbekommen. Männer im allgemeinen haben mit dem Anblick einer nackten Frau kein Problem.
Exhibitionismus hat also je nach Geschlecht verschiedene Auswirkung auf die Betroffenen und daher differenziert das Gesetz auch nach Geschlecht.
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Was sich die Gesetzgeber damals gedacht haben, kann ich dir natürlich nicht sagen.
Fakt ist: hier liegt eine Diskriminierung gegenüber Männern vor.
Ich persönlich kann mit dieser Diskriminierung leben, deshalb interessiert mich das auch nicht besonders.
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Auf der Grundlage des § 183 StGB kann sich die Frau in Deutschland der exhibitionistischen Handlung nicht strafbar machen, da der Paragraf explizit Männer anspricht. Es ist allerdings möglich, dass eine Frau durch ihr Verhalten den Straftatbestand der Erregung des öffentlichen Ärgernisses gem. § 183a StGB erfüllt.
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Wenn eine Frau öffentlich masturbiert, kann ich genauso Anzeige erstatten und die Polizei rufen. Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Hier steht nichts von Männern oder Frauen, sondern von Personen.
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Ne in 183a steht nichts von Mann oder Frau das gilt für beide und überschreibt 183
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Ich wurde als junges Mädchen von einem Exhibitionisten gestalkt und verfolgt, der hat mir mit seinem Pimmel immer nach der Schule aufgelauert! Ich hatte Todesangst! Von einer Frau wurde ich noch nie sexuell belästigt!
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Ja, das heist auch Frauen dürfen nicht machen was sie wollen. Allerdings stimmt es das der Pharagraph 183a nur für Männer gilt.
Wobei man auch wirklich selten was von Frauen liest welche Männer sexuell belästigen.
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ja gut aber DAS gilt für alle und immer, da ist kein Geschlecht bevorzugt!
Nö, Frauen dürfen machen was sie wollen