Wie zeigt man eine Wohnungsgesellschaft wie Vonovia richtig an?

6 Antworten

Einen schönen guten Tag,

Vonovia gab mir die Kaution auch nicht zurück, obwohl sie im Protokoll nichts über die Ansprüche schrieb, bis auf die Tatsache, dass sich auf dem Toilettenboden eine schwarze Fläche befand, was aber bereits beim Betreten der Wohnung der Fall war. Die Toilette war nicht neu und ich habe nichts daran zu bemängeln gehabt, aber ein Jahr später, als ich auszog, haben Vertreter von Vonovia daran etwas bemängelt. Bevor ich die Schlüssel übergab, wandte ich mich an das Bauteam und sie halfen mir, die Wände zu streichen und alle Löcher zu füllen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Meine Mutter wartet seit 2 Jahren auf die Rückzahlung ihrer Kaution. Vonovia antwortet nicht mal auf unsere Anschreiben. Es gab keinerlei Beanstandung bei der Abnahme der Wohnung.

Und ja, sie ist nur eine Person, eine alte, kränkliche Frau die kaum Rente bezieht und bei der man es ja machen kann, weil sie sich einen Anwalt nicht leisten kann.

Kaum zu glauben das sie die einzige ist.

U

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn deine Herausgabe der Mietwohnung nach Mietende ohne Mängel protokolliert wurde, hast du Anspruch auf Rückgabe der Kaution. Fordere zunächst eine Kautionsabrechnung bei der Vonovia an. Unter Umständen kann der Vermieter eine TEil der Kaution zur Besicherung ausstehender Betriebskostenabrechnung zurück halten.

Wann war dein Mietende? Was hast du inzwischen gegen die Vonovia unternommen? Und warum willst du mit einer Strafanzeige gegen Vonovia vorgehen?

Erst einmal solltest du sie schriftlich in Verzug setzen. Also eine Mahnung (am besten via Einschreiben) mit konkretem Datum und Bankverbindung schicken. Nette Leute schicken sogar eine zweite Mahung. Darin kannst du gerne auch schon mit einer Klage oder einem Inkassobüro drohen. Wieder mit einem konkreten Datum.

Nach Ablauf der Frist beauftragst du einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro mit dem Einzug. Lass dir aber vorab ausrechnen, was dich das kostet. Im Erfolgsfall bekommst du das vorgestreckte Geld zurück. Wenn nichts zu holen ist, ist das Geld ebenfalls weg.

Wenn eine Straftat vorliegt bei der Polizei.

Kaution nicht zurückzahlen ist aber keine Straftat.

Wenn Vinovia nicht berechtigt ist die Kaution einzubehalten kannst Du das Geld einklagen.


JuristHelfer  19.04.2022, 23:51

Natürlich kann das eine Straftat darstellen. § 266 StGB .

Gerhart  21.04.2022, 10:29
@JuristHelfer

Die Vorausetzungen dazu fehlen aber . Der FS muss dazu noch Informationen liefern!