Wohnung wurde von Vonovia verkauft muss man raus?
Hallo zusammen, haben heute ein Schreiben von Vonovia bekommen. Eine Vorankündigung,dass unsere Wohnung verkauft wurde. Und die uns im weiteren Schreiben darüber informieren werden wie es weitergeht---Besitzübergang usw. Wollte mal fragen ob es jemand auch ähnlich ergangen ist und ob wir wahrscheinlich in einigen Monaten Tasche packen dúrfen? Könnte es auch gut möglich sein dass vielleicht eine andere Wohnungsgesellschaft zugeschlagen hat? Ist es denn nicht oft im Privaten so,dass die Wohnungen erst besichtigt werden bevor jemand im Privaten zuschlägt? Dies war jetzt vor diesem Schreiben ganz und gar nicht der Fall.Ich würde es echt schade finden, jetzt nach ùber 5 Jahren ausziehen zu müssen. Bei einer anderen Wohnungsgesellschaft würde ich mir keine Gedanken machen, da würde ich ja eher von ausgehen bleiben zu dürfen, aber privat....hmmm da würde ich leicht Bauchschmerzen bekommen. Danke schonmal in Vorraus für hilfreiche Antworten.
5 Antworten
Für den Mieter ändert sich nichts, außer der neue Ansprechpartner / Eigentümer.
Eine fristgerechte Kündigung wegen Eigenbedarf ist natürlich nicht ausgeschlossen.
Raus musst du nur, wenn Eigenbedarf angekündigt wird.
Das Mietverhältnis bleibt bestehen, der neue Eigentümer kauft euch quasi mit.
Für Sie solle sich vornehmlich die Frage stellen, wann Ihre Mietwohnung in Wohnungseigentum umgewandelt würde.
Gehörn Sie zu den privilegierten, die schon vorher darin gewohnt haben, steht Ihnen einen als Mieter ein Vorkaufsrecht zu, für dessen Ausübung Sie Zeit haben.
Die Zinsen sind denkbar günstig! - die mtl. Belastung ist ggfs. günstiger als die Miete die Sie derzeit zahlen!
Im Falle, dass später umgewandelt wurde, könnte das je nach Kommune eine Kündigungssperrfrist von 8 Jahren zu Ihren Gunsten beinhalten; hinzu käme dann noch die 9-monatige Frist aufgrund der Wohndauer von dann mehr als 8 Jahren.
Sie als Mieter können stets mit einer Frist von nur drei Monaten kündigen.
Sind Sie in eine bereits bestehende Eigentumswohnung als Mieter eingezogen, dann könnte der neue Eigentümer Sie z.B. wegen Eigenbedarf kündigen.
Ein Kapitalanleger wird versuchen, die Miete im gesetzlich zulässigen Rahmen zu optimieren.
Ich fürchte, keine Gesellschaft kauft heute eine einzelne Wohnung, und wenn die verkaufen wollen, kaufe das Ding doch selbst, bei den Zinsen gerade.
Viel Glück.
Nee, das würde ich auch nicht unbedingt glauben, aber hier wohnen 6 Familien 3 Wohnungen sind an diese Leute verkauft und 3 waren noch frei, falls die jetzt auch verkauft würden, dann würde ich denken andere Gesellschaft hat zugeschlagen, aber noch weiß ich nix
Nein, da gibt es eine Sperrfrist, ein Käufer kann in der Regel für 3 Jahre keinen Eigenbedarf anmelden. Ihr könnt im Normalfall in der Wohnung bleiben.
Ist das nicht eigentlich so, dass die Privaten bei Eigenbedarf in 3-9 Monaten rausbekommen? Bei anderer Gesellschaft Wäre es mir auch ziemlich egal,weil die einen ja einen nicht wirklich raushauen wollen, aber privat.phhhh....da weiß ich nicht. 😥