Wie wichtet sich ein behindertes Geschwisterteil auf mein Bafög aus?

2 Antworten

Hast du denn schon den kostenlosen Bafög - Rechner aus dem Internet genutzt ?

Zumindest du würdest als Kind ja bei deinen Eltern noch berücksichtigt, wenn du noch einen Unterhaltsanspruch hast und deinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kannst.

Dann kämen zu dem Grundfreibetrag der Eltern für dich ja auch noch denke ich 555 € Netto zum Freibetrag der Eltern von derzeit 1835 € bereinigtem Nettoeinkommen dazu, die Eltern dürften dann zusammen schon min.monatlich um die 2390 € bereinigtes Nettoeinkommen haben.

Wenn deine Schwester dann auch noch einen Unterhaltsanspruch hätte, wenn sie mit ihrer Rente und ggf.weiteren Bezügen ihren Lebensunterhalt nicht sichern könnte, dann würde der Freibetrag der Eltern ja nochmals ansteigen.

Pflegegeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden, weder bei deiner Schwester noch bei deinen Eltern, Kindergeld denke ich auch nicht.

... gar nicht, denn ein Studierender bekommt seinen kompletten Bedarf und dafür hat er keinen Freibetrag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung