Unterhaltspflicht bei Bafög-Wartezeit?
Hallo ihr lieben,
ich warte jetzt schon seit mehreren Monaten auf meinen Bafög bescheid und es ist immer noch nicht sicher, ob ich Anspruch auf Bafög habe. Mein Vater behauptet, er wäre mir gegenüber nicht unterhaltspflichtig, da bafög vorrangig ist. Aber wie verhält sich das rechtlich, wenn ich noch keinen Bescheid habe? Ist mein Vater dann unterhaltspflichtig?
1 Antwort
Nein. Der BAföG Bescheid muss leider abgewartet werden um dann ggf. nochmal nach BGB rechnen zu können, ob deine Eltern doch zum Barunterhalt verpflichtet wären und leistungsfähig sind.
Wobei der Bescheid ja auch nur ein Bescheid ist und nicht besagt, was die Eltern tatsächlich nach BGB zahlen müssten.
Denn würde er regulär Unterhat zahlen, dann gilt der Unterhalt als verbraucht. Vielleicht kann er dir aber mit einem Darlehen helfen, welches du zurück zahlst, sobald der Antrag durch ist.
Ansonsten wäre ein Vorschuss möglich bei einem Erstantrag:
Der Vorschuss greift laut BAföG-Gesetz (§ 51 Abs. 2) nur beim Erstantrag und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen. Vor allem ist er in der Höhe begrenzt und erst einige Wochen nach Antragstellung überhaupt möglich. Sinn dieser Regelung ist lediglich, dass bei komplizierten Anträgen, die nicht schnell bearbeitet werden können, zumindest schon ein Teil des zu erwartenden BAföG ausgezahlt werden kann. Es kann sinnvoll sein, das Amt schon bei Antragstellung auf Schwierigkeiten hinzuweisen und um einen Vorschuss zu bitten.
Damit du überhaupt eine Chance auf einen Vorschuss hast, musst du den Antrag so vollständig wie möglich abgeben. Alle Unterlagen, die du selbst besorgen kannst, müssen dabei sein. Ab dem Zeitpunkt der Abgabe darf das Amt höchstens sechs Wochen brauchen, um den Bescheid anzufertigen, bzw. zehn Wochen, um eine erste BAföG-Rate auszuzahlen. Falls das Amt dies nicht schafft, ist es von Gesetzes wegen verpflichtet, dir wenigstens einen Vorschuss zu zahlen.
Zahlt das BAföG-Amt nicht rechtzeitig und hast du auch noch keinen ablehnenden Bescheid, kannst du den Vorschuss vor einem Verwaltungsgericht per einstweiliger Anordnung einfordern. Allerdings lohnt dieser Aufwand nur, wenn du wirklich gar kein Geld mehr zur Verfügung hast und auch sehr sicher bist, dass BAföG zu erwarten ist. Etwas weniger anstrengend dürfte es sein – vorübergehend – eigenes Vermögen anzugreifen und später mit den BAföG-Zahlungen für bereits vergangene Monate das Vermögen wieder aufzufüllen.
Die Höhe des Vorschuss beträgt leider nur 80 Prozent des zu erwartenden BAföG-Betrags.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorschuss.php
Auch ein Studienkredit wäre eine Möglichkeit um die "Durststrecke" zu überbrücken.
Ist es denn überhaupt relativ sicher, dass du BAföG bekommst? Denn in jedem Fall muss man den Antrag natürlich nicht stellen. Wenn klar ist, dass es einen ablehnenden Bescheid gibt weil die Eltern definitiv zu viel verdienen, dann kann man sich das Ganze auch sparen.
Und mehrere Monate zu warten ist schon mehr als ungewöhnlich! Ist der Antrag denn tatsächlich vollständig?