Wie werden Kosten für das Benzin des Rasenmähers in der Nebenkostenabrechnung umgelegt?
Hallo,
ich erstelle gerade für unsere Mieter die Nebenkostenabrechnung. Soweit ist alles in Ordnung. Jedoch hatten wir im letzten Jahr einen Benzin Rasenmäher benutzt und dafür Öl sowie Benzin eingekauft. Wie kann man diese Position nennen in der Nebenkostenabrechnung, wie wäre das korrekt? Mieter ist einverstanden, dass wir Benzin ca. 20 Euro auf ihn umlegen. Danke.
4 Antworten
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Das sind Haushaltsnahe Dienstleistungen, wo das Arbeitsmaterial mit dazugehört.
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Betriebskosten für Gartenpflegegeräte sind umlagefähige Nebenkosten und können eben als "Betriebskosten für Gartenpflegegeräte" bezeichnet werden.
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Mein Arbeitgeber von meinem nebenjob als Hauswart hatte sowas immer als Auslagen abgerechnet wie z.b reinigungsmittel oder putztücher oder Öl für die Türen zum schmieren oder sowas in der Art
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Die Öl- und Benzinkosten fließen mit in die Gesamtkosten der Gartenpflege ein.
Das mußt Du nicht extra ausweisen in der Abrechnung.
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Genau so. Ein Posten, ein Betrag. Du kannst ja ergänzend auflisten wie sich die Gesamtkosten zusammensetzten. Lohnkosten: xxx € + Öl- und Benzinkosten: xx €
Ich mache eine Position: Kosten für Gartenpflege. Hier sind dann eben die Lohnkosten drinn und Kosten für Benzin und Öl. Das ist alles ziemlich überschaubar und gar nicht wirklich hoch.